Antrag 55/I/2015 Private Spielplätze

Status:
Überweisung

In § 8 Absatz 2 Satz 1 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) wird das Wort „sechs“ durch „vier“ ersetzt. Der Text lautet dann:

Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen ist ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten (notwendiger Kinderspielplatz); Abweichungen können gestattet werden, wenn nach der Zweckbestimmung des Gebäudes mit der Anwesenheit von Kindern nicht zu rechnen ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an AH-Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die Ziele des Antrags im Hinblick auf private Spielplätze werden von der Fraktion in der aktuellen Beratung berücksichtigt. Derzeit findet die parlamentarische Beratung der Novelle der Berliner Bauordnung statt. Bis zum Sommer 2016 soll die Novellierung abgeschlossen sein.