Antrag 20/I/2015 Prekäre Arbeit

Status:
Überweisung

Die SPD-Abgeordnetenfraktion, die Senatoren der SPD und der SPD-Landesvorstand werden aufgefordert, dem Antrag 35/1/2014 (zudem den Anträgen: 24/I/2012, 03/I/2013, 13/I/2013, 92/I/2014 und 158/II/2014) nachzukommen und den Bericht zur „prekären Arbeit im Verantwortungsbereich des Landes Berlin“ spätestens ein Monat vor dem nächsten Landesparteitag parteiintern zu veröffentlichen, so dass er auf dem kommendem Landesparteitag diskutiert werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an AH-Fraktion + Überweisung an Landesvorstand (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Das Landesmindestlohngesetz verpflichtet das Land Berlin, überall dort, wo es finanziell beteiligt ist oder Einwirkungsmöglichkeiten hat, darauf hinzuwirken, dass ein Stundenlohn von derzeit mindestens 8,50 Euro eingehalten wird (etwa im Landesdienst, in Beteiligungsunternehmen, bei Zuwendungsempfängern oder in Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung). Darüber hinaus bleibt die Vermeidung von prekärer Arbeit im Verantwortungsbereich des Landes eine ständige Aufgabe, der auch die SPD-Fraktion sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit stellt.