Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert im Rahmen der Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf, Unterstützung, insbesondere finanzieller Art, für diejenigen Schulen in Berlin bereitzustellen, die in den Verbleibsstatistiken für Schülerinnen und Schüler eine niedrige Übergangsquote in ungeförderte duale Ausbildung aufweisen. Solange keine umfassenden Verbleibsstatistiken vorliegen, sollen die finanziellen Mittel nach der Quote der lernmittelbezuschussten SchülerInnen und SchülerInnen nicht-deutscher Herkunft zugesprochen werden.
Die zusätzliche Unterstützung dieser Zielschulen beinhaltet:
- Eine „qualifizierte Vierstufigkeit“, die die Praxisnähe von Klasse 7.-10. fördert
- einen kontinuierlichen schulischen Berufsorientierungsprozess
- Personelle Verstärkung für den Ausbau des Berufsorientierungsprozess
- Zielgruppengerechte Gestaltung des Konzepts (unter Berücksichtigung des Anteils der lernmittelbezuschussten (LmB) Schüler, bzw. Schüler nicht-deutscher Herkunft (NdH)
- Monitoring der Vermittlungserfolge in ungeförderte Berufsausbildungen.
Empfehlung des FA V – Stadt des Wissens: erledigt durch bereits bestehende Programme, z. B. Jugendberufsagentur
(LPT I/2015: Überwiesen an FA V – Stadt des Wissens)