Die BT-Fraktion wird beauftragt, Regelungen für die Vergütung von solchen Praktika zu erarbeiten, welche gemäß dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ § 22 Abs. (1), Punkt 1 vom Mindestlohn ausgeschlossen werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe
Die Bundestagsfraktion teilt im Grundsatz das Anliegen des Antrages, dass die Vergütung von den oben genannten Praktika geregelt sein muss. Solche Regelungen bestehen allerdings als Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetz, welches seit 11. August 2014 gilt. Daher keine Fraktionsbefassung.