Antrag 36/I/2024 PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel! Wir gestalten die Zukunft!

Status:
Erledigt

Nur wenn wir in Berlin in unsere Zukunft investieren, können wir sie auch gestalten. Deshalb müssen mehr finanzielle und personelle Ressourcen eingesetzt werden, um das Land und die Bezirke zu modernisieren – z.B für Infrastruktur, Bildung, Soziales, erneuerbare Energien und Dekarbonisierung, Digitalisierung, bezahlbares Wohnen, nachhaltige Mobilität.

 

Nur mit mehr Investitionen in die Zukunft kann der Staat Generationengerechtigkeit herstellen, dauerhaft mehr Einnahmen erzielen und seinen Haushalt konsolidieren.

Eine Investitionsoffensive für das Land Berlin ist damit die beste Strategie, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen.

 

Ein solcher Politikansatz braucht andere Finanzierungsansätze als PPP, die häufig mit der Privatisierung von Renditen bei gleichzeitiger Konzentration der Risiken bei der öffentlichen Hand verbunden sind.

 

Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden daher aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und weitere öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen,
wenn

  • der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes oder privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
  • das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben, Bewirtschaftung und
  • Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist und der Vertrag keine Regelungen enthält, nach denen das Land Berlin dem privatrechtlichen Vertragspartner Mindesteinnahmen oder die Übernahme von Mehrausgaben gewährleistet, die nicht vertraglich vorgesehen sind und
  • das Vorhaben in der Investitionsplanung bereits vorgesehen war bzw. im Rahmen von pauschalen Investitionszuweisungen erfolgt und die realisierte ÖÖP-Struktur am Ende keine finanzielle Umgehung der Investitionskapazität des Berliner Landeshaushaltes und seiner Investitionsplanung darstellt.

 

Im Übrigen fordern wir die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen

  • eine stärkere Flexibilisierung der Schuldenregeln durch eine Ausnahme der Einbeziehung von Zukunftsinvestitionen (sog. goldene Investitionsregel) sowie
  • eine Erhöhung der Quote für die strukturelle Neuverschuldung (das sind konjunkturunabhängige Schulden) von 0,35 auf 0,5% des BIP und eine diesbezügliche bisher nicht bestehende rechtliche Gleichstellung der Länder mit dem Bund durch die entsprechenden Gesetzesinitiativen zu erreichen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (31/II/2023) (Konsens)