Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn
- der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes
oder
privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
- das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist und
- das Vorhaben in der Investitionsplanung bereits vorgesehen war und die realisierte ÖÖP-Struktur am Ende keine finanzielle Umgehung der Investitionskapazität des Berliner Landeshaushalts und seiner Investitionsplanung darstellt.
PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel!
Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn
- der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes oder privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
- der Vertrag keine Regelungen enthält, nach denen das Land Berlin dem privatrechtlichen Vertragspartner Mindesteinnahmen oder die Übernahme von Mehrausgaben gewährleistet und
- das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben, Bewirtschaftung und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist
PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel!
Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn
- der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes oder privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
- der Vertrag keine Regelungen enthält, nach denen das Land Berlin dem privatrechtlichen Vertragspartner Mindesteinnahmen oder die Übernahme von Mehrausgaben gewährleistet und
- das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben, Bewirtschaftung und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist