Antrag 31/II/2023 PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn

 

  • der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes

 

oder

 

privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und

  • das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist und
  • das Vorhaben in der Investitionsplanung bereits vorgesehen war und die realisierte ÖÖP-Struktur am Ende keine finanzielle Umgehung der Investitionskapazität des Berliner Landeshaushalts und seiner Investitionsplanung darstellt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel!

 

Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn

  • der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes oder privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
  • der Vertrag keine Regelungen enthält, nach denen das Land Berlin dem privatrechtlichen Vertragspartner Mindesteinnahmen oder die Übernahme von Mehrausgaben gewährleistet und
  • das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben, Bewirtschaftung und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel!

 

Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn

  • der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes oder privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
  • der Vertrag keine Regelungen enthält, nach denen das Land Berlin dem privatrechtlichen Vertragspartner Mindesteinnahmen oder die Übernahme von Mehrausgaben gewährleistet und
  • das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben, Bewirtschaftung und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Die Zuständigkeit für öffentlich-öffentliche Partnerschaften bei der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur liegt bei der Senatsverwaltung für Finanzen. Diese ist ermächtigt, mit Zustimmung des Hauptausschusses, Sonderfinanzierungen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften zuzulassen. Dabei müssen die aus diesen Partnerschaften entstehenden Verpflichtungen das vertretbare Maß für die Belastung künftiger Haushaltsjahre nicht überschreiten. Die Wirtschaftlichkeit solcher Partnerschaften muss in jedem Einzelfall belegt werden.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat im Kontext der Debatte zu Zukunftsinvestitionen in einem Fraktionsantrag klargestellt, dass PPP-Projekte kritisch gesehen und Sale-and-Lease-Back Geschäfte ausgeschlossen werden. Die im Koalitionspapier „Modernisierung – Transformation – Konsolidierung“ vorgesehenen Modelle sind anhand der HOWOGE und Berlinovo ausformuliert, welche beide Unternehmen des Landes Berlin sind. Die avisierte schuldenbremsenkonforme Finanzierung über Transaktionskredite ließe zudem keine ÖÖP mit Minderheitenbeteiligungen zu. In ÖÖP-Projekten mithilfe von Transaktionskrediten wird im Zuge der aktuellen Konsolidierungsnotwendigkeiten ein adäquates Mittel zur Entlastung bzw. zur Ermöglichung weiterhin notwendiger Investitionen gesehen.
Überweisungs-PDF: