Antrag 143/I/2022 Kein Platzverweis für Menschen ohne Obdach - Verdrängung aus dem öffentlichen Raum verhindern

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats werden aufgefordert, eine Erweiterung von §29 des Polizeigesetzes vorzunehmen, um der besonderen Schutzbedürftigkeit von Menschen ohne Obdach Rechnung zu tragen.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass weder die bloße Anwesenheit von Menschen ohne Obdach für die Erteilung eines Platzverweises herangezogen wird noch Platzverweise ohne Verweise auf Hilfs- und Unterbringungsangebot ausgesprochen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats werden aufgefordert, eine Erweiterung von §29 des Polizeigesetzes vorzunehmen, um der besonderen Schutzbedürftigkeit von Menschen ohne Obdach Rechnung zu tragen.

Dabei ist sicherzustellen, dass weder die bloße Anwesenheit von Menschen ohne Obdach für die Erteilung eines Platzverweises herangezogen wird noch Platzverweise ohne Verweise auf Hilfs- und Unterbringungsangebot ausgesprochen werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Erledigt, da der Senat das Anliegen geprüft hat, sich die Rechtslage ausgewogen darstellt und eine Gesetzesänderung nicht erforderlich ist.

Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: