Antrag /I/2018 Perspektiven aus der Perspektivlosigkeit – Teilhabe an der Gesellschaft durch Arbeit und Ausbildung

Um Menschen eine Perspektive in Deutschland zu geben und Ungleichbehandlung abzubauen, fordern wir die Mandatsträger*innen der SPD dazu auf, sich um folgende Punkte einzusetzen:

 

  • die Hürden zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (für Menschen mit Behinderung) müssen deutlich abgesenkt werden. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, muss sofort antragsberechtigt sein, nicht erst nach 15 Monaten.
  • Geduldete sollen bereits nach 12 Monaten Anspruch auf den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld haben, nicht erst nach sechs Jahren.
  • Das Arbeitsverbot für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“ muss aufgehoben werden.
  • Die Neuregelungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollen auch gelten, für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“.
  • Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Ausweisung sollen durch den Beginn einer Ausbildung nichtig werden. Voraussetzung hierfür soll sein, dass keine schweren Straftaten mit rechtskräftiger Verurteilung die Abschiebung begründen.
  • das Verbot zur selbständigen Arbeit für Geduldete muss aufgehoben werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Um Menschen eine Perspektive in Deutschland zu geben und Ungleichbehandlung abzubauen, fordern wir die Mandatsträger*innen der SPD dazu auf, sich um folgende Punkte einzusetzen:

 

  • die Hürden zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (für Menschen mit Behinderung) müssen deutlich abgesenkt werden. Wer einen Aufenthaltstitel in Deutschland hat, muss sofort antragsberechtigt sein, nicht erst nach 15 Monaten.
  • Geduldete sollen bereits nach 12 Monaten Anspruch auf den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld haben.
  • Das Arbeitsverbot für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“ muss aufgehoben werden.
  • Die Neuregelungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollen auch gelten, für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“.
  • Bei Aufnahme einer berufsqualifizierenden Ausbildung soll grundsätzlich eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung und der anschließenden Arbeitssuche erteilt werden. Verurteilungen zu Straftaten sollen der Erteilung einer Duldung nur aufgrund einer Würdigung im Einzelfall entgegenstehen können,  wobei Straftaten bis zu 90 Tagessätzen außer Acht bleiben.
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert  zu prüfen, ob das Verbot selbstständiger Arbeit für Personen mit einer Duldung aufgehoben oder zumindest eingeschränkt werden kann und welche Voraussetzungen  hierfür zu erfüllen sind.

 

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Die Vergabe von Ausbildungsgeld wird nach SGB IX geregelt. Belange zu Ausbildung liegen im Bereich von IAS/AK8.
Überweisungs-PDF: