Antrag 80/I/2014 Partizipation von Eltern und SchülerInnen stärken!

Status:
Überweisung

Eine der zentralen Aufgaben von Schule und Unterricht ist neben der Ermöglichung der Bildung kritischer Menschen, unter anderem Kindern Lern-, Erfahrungs- und auch Schutzräume zu schaffen. Hier sollen Voraussetzungen für eine emanzipative Auseinandersetzung mit der Welt und der Gesellschaft geschaffen werden, ohne die Bildung nach progressiven Ansprüchen nicht gedacht werden kann.

 

Diese “Räume” drohen jedoch in der alltäglichen Praxis der Schulen allzu oft insbesondere durch private, oft profitorientierte Interessen beschränkt zu werden. Es ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass Unternehmen und Organisationen verstärkt über Schulsponsoring, vermeintlich didaktische Informationsangebote, Sportwettkämpfe u.a. versuchen, in die Schulen und damit in den direkten Kontakt zu den Schüler*innen zu treten, um für sich zu werben.

 

Wir sehen diese Versuche, die Grenzen zwischen staatlicher Bildungseinrichtung und privatem Unternehmen zu überwinden, äußerst kritisch. Gleichzeitig aber, sprechen wir uns gegen ein grundsätzliches Kooperationsverbot aus, da es durchaus einige positiv zu bewertende externe Bildungs- und Kooperationsangebote – insbesondere zwischen NGOs und Schulen – gibt. Die Lösung dieses Problems sehen wir in einer umfangreichen, konsequenten und gesetzlichen Stärkung der Eltern- und Schüler*innen-Partizipation innerhalb der Schulen.

 

In der 5. und 6. Klassenstufe werden Schüler*innen stärker in den Diskussions- und Entscheidungsprozess miteinbezogen: Die Eltern- und Schüler*innen-Vertreter*innen organisieren und moderieren gemeinsam einen Meinungsaustausch zwischen Eltern und Schüler*innen. Die Schulleitung hat die Möglichkeit ihre Position innerhalb des Diskussionsprozesses durch eine*n Vertreter*in darzulegen und sich den Fragen zu stellen. Am Ende des Diskussionsprozesses wird zwischen den Eltern und Schüler*innen abgestimmt. Anschließend wird die Mehrheitsmeinung von Eltern- und Schüler*innen-Vertreter*innen vor der Schulleitung vertreten. Eine positive Entscheidung für die Kooperation mit externen Unternehmen und Organisationen kann nur dann getroffen werden, wenn die Mehrheit der Eltern dieser zustimmt.

 

Stärkung der Schüler*innen-Partizipation in der Sekundarstufe (I und II)

Schule ist in unseren Augen ein Ort der Bildung sein. Besonders wichtig halten wir in diesem Kontext die Förderung der Mündigkeit, Selbstreflexion und Handlungskompetenz. Des Weiteren sehen wir insbesondere in der Stärkung der Mitsprache- und Entscheidungsrechte für Schülerinnen und Schüler einen vielversprechenden Ansatz dem wachsenden Misstrauensverhältnis zwischen Gesellschaft und Politik entgegenzuwirken. Die Entwicklung einer eigenen Überzeugung, das Eintreten für diese und die Auseinandersetzung mit Gegenargumenten sind u.a. Kernkompetenzen einer demokratischen, partizipatorischen und heterogenen Gesellschaft, die es bereits im Jugendalter zu fördern und zu fordern gilt.

 

Aus diesem Grund müssen Schulen dazu verpflichtet werden, Schüler*innen ab der Sekundarstufe I aktiv in Diskussions- und Entscheidungsprozesse miteinzubinden. Über die Köpfe der Schüler*innen hinweg dürfen Schulen keine Kooperation mit externen Unternehmen und Organisationen eingehen.

 

Deshalb fordern wir:

Schülerinnen und Schülern wird vor der Entscheidung für oder gegen die Zusammenarbeit mit externen Unternehmen und Organisationen von den zuständigen Lehrkräften eine offene Debatte ermöglicht, in denen Für- und Gegenargumente frei miteinander diskutiert werden können. Die Lehrkraft ist dazu verpflichtet innerhalb des gesamten Diskussions- und Entscheidungsprozesses eine intersubjektive Moderator*innen-Rolle einzunehmen und einen offenen, barriere- und zensurfreien Diskurs zu ermöglichen, der sämtliche Aspekte der jeweiligen Frage beleuchtet – das gilt insbesondere bei kontroversen Fragen und potenziellen externen Kooperationspartnern. Die Schulleitung hat die Möglichkeit ihre Position innerhalb der Schüler*innen-Diskussion durch eine*n Vertreter*in darzulegen und sich den Schüler*innen-Fragen zu stellen. Am Ende des Diskussionsprozesses der Schüler*innen wird von den Vertrauenslehrer*innen eine Abstimmung der Schüler*innen organisiert. Das Ergebnis dieser Schüler*innen-Abstimmung ist für die Schulleitung bindend. Eine Zusammenarbeit mit externen Unternehmen und Organisationen kann nur dann von der Schulleitung eingegangen werden, wenn die Mehrheit der von der Kooperation betroffenen Schüler*innen dieser Zusammenarbeit zustimmen. Betrifft der Fall die ganze Schüler*innenschaft, ganze Jahrgänge oder mehrere Klassen, so werden sämtliche von dieser Entscheidung betroffenen Schüler*innen in den Diskussions- und Abstimmungsprozess aktiv miteinbezogen.

Beschluss: Überweisung AH-Fraktion (Zur Weiterleitung an den AK II der SPD Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Eine Partizipation über den bestehenden Rahmen hinaus konnte in dieser Wahlperiode nicht umgesetzt werden.