Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert die Vereinbarung im Koalitionsvertrag „Das Ziel der Einführung eines verfassungsgemäßen Paritäts-Gesetzes werden wir weiterverfolgen“ wie folgt für sich als Fraktion zu konkretisieren:
Bis Juni 2023 wird ein verhandelbarer Entwurf zwischen den Koalitionsfraktionen für ein Paritätsgesetz vorgelegt, welcher von Expert*innen außerhalb des Hauses – im Rahmen einer Rechtsprüfung – als verfassungsgemäß eingestuft wird.
Ergänzend werden folgende Schritte auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen Parität der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus empfohlen:
- Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 den bereits bestehenden Entwurf für ein Paritätsgesetz, aus der vergangenen Legislatur – mit der dazu erfolgten Rechtsprüfung – den Mitgliedern der SPD Berlin offenzulegen.
- Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung und Debatte von Jurist*innen innerhalb und außerhalb des Berliner Abgeordnetenhauses – u.a. mit Prof. Silke Laskowski – zum Parität-Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der vergangenen Legislatur, als auch zu alternativen Entwürfen, umzusetzen.
Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert die Vereinbarung im
Koalitionsvertrag „Das Ziel der Einführung eines verfassungsgemäßen Paritäts-Gesetzes
werden wir weiterverfolgen“ wie folgt für sich als Fraktion zu konkretisieren:
Bis Juni 2023 wird ein verhandelbarer Entwurf zwischen den Koalitionsfraktionen für ein
Paritätsgesetz vorgelegt, welcher von Expert*innen außerhalb des Hauses – im Rahmen einer
Rechtsprüfung – als verfassungsgemäß eingestuft wird.
Ergänzend werden folgende Schritte auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen Parität der
SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus empfohlen:
- Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 die bereits bestehenden Entwurfsbestandteile und Überlegungen für ein Paritätsgesetz, aus der vergangenen Legislatur – mit der dazu erfolgten Rechtsprüfung – den Mitgliedern der SPD Berlin offenzulegen.
- Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung und Debatte von Jurist*innen innerhalb und außerhalb des Berliner Abgeordnetenhauses zum Parität-Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der vergangenen Legislatur, als auch zu alternativen Entwürfen, umzusetzen.
Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert die Vereinbarung im
Koalitionsvertrag „Das Ziel der Einführung eines verfassungsgemäßen Paritäts-Gesetzes
werden wir weiterverfolgen“ wie folgt für sich als Fraktion zu konkretisieren:
Bis Juni 2023 wird ein verhandelbarer Entwurf zwischen den Koalitionsfraktionen für ein
Paritätsgesetz vorgelegt, welcher von Expert*innen außerhalb des Hauses – im Rahmen einer
Rechtsprüfung – als verfassungsgemäß eingestuft wird.
Ergänzend werden folgende Schritte auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen Parität der
SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus empfohlen:
- Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 die bereits bestehenden Entwurfsbestandteile und Überlegungen für ein Paritätsgesetz, aus der vergangenen Legislatur – mit der dazu erfolgten Rechtsprüfung – den Mitgliedern der SPD Berlin offenzulegen.
- Zeitnah nach dem Landesparteitag im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung und Debatte von Jurist*innen innerhalb und außerhalb des Berliner Abgeordnetenhauses zum Parität-Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der vergangenen Legislatur, als auch zu alternativen Entwürfen, umzusetzen.