Antrag 12/II/2019 Ombudsstelle für den SPD Landesverband einrichten

Status:
Erledigt

Die innerparteiliche Zusammenarbeit muss frei von jeglichem diskriminierenden, sexistischen, rassistischen und herabwürdigenden Verhalten sein. Das muss eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch kann es dort, wo viele Menschen sich begegnen, miteinander arbeiten und streiten müssen, trotzdem zu Fehlverhalten und übergriffigen Vorfällen, womöglich sogar Straftaten kommen. Deswegen muss die politische Arbeit stets auch von der Reflexion des eigenen Verhaltens und des Umgangs miteinander begleitet werden.

Die Jusos Berlin sowie die SPD Berlin haben für solche Fälle bereits Awareness-Teams eingerichtet, die auf großen Veranstaltungen, Feierlichkeiten oder bei den Tagungen der beschlussfassenden Gremien, wie dem Landesparteitag der SPD Berlin, als Vertrauenspersonen agieren, die angesprochen werden können bei Beschwerden zu sexistischen, rassistischen und diskriminierenden Verhaltensweisen, um Betroffenen in der akuten Situation zur Seite stehen und Hilfe leisten zu können.

Die Einrichtung der Awareness-Teams hat sich bewährt, doch treten sie bislang nur bei größeren Veranstaltungen auf. Noch fehlt es im Landesverband der SPD Berlin an Vertrauenspersonen, die in Fällen jenseits der Veranstaltungen ansprechbar sind.

Auch in unserem Verband können wir uns nicht davon freisprechen, dass die politische Arbeit des Öfteren einhergeht mit individuellem Machtstreben. Das kann zu hierarchischen Strukturen führen, in denen Machtpositionen, Machtmissbrauch und der Konkurrenzkampf zu diskriminierendem, rassistischem oder sexistischem Verhalten gegenüber den Genoss*innen führen kann.

Beispielsweise:

Gezielte Unterdrückung, Einschüchterung und Androhen von Nachteilen für die politische Karriere innerhalb des Verbandes, wenn einer versuchten politischen Lenkung nicht nachgegangen würde

Ausnutzen des Machtgefälles zwischen den Beteiligten, Forderung unangebrachter Gegenleistungen

Gezieltes Ausspielen etwaiger Konkurrent*innen, bspw. durch Rufschädigung oder Gerüchte

Sexuelle Anspielungen, unerwünschte Annäherungsversuche oder Körperkontakt

Sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung

Rassistische Äußerungen gegenüber Betroffenen oder über Betroffene

Diskriminierendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung

Diskriminierung aufgrund der Sexualität oder sexuellen Identität

Unerwünschte, aufdringliche Kontaktaufnahme

Unerwünschtes Eindringen in die Privatsphäre der Betroffenen

Für solche innerverbandlichen Konflikte, Übergriffe oder Herabwürdigungen durch strategischen Machtmissbrauch gibt es bisher keine Ansprechpartner*innen, die um eine Lösung, eine Aufklärung bzw. Ermittlung im Vorfall oder die nötige Hilfeleistung bemüht wären.

Deswegen fordern wir:

Eine Ombudsstelle, die zur Schlichtung von innerverbandlichen Konflikten und zur persönlichen Unterstützung von Betroffenen dauerhaft eingerichtet wird und eine beratende Funktion einnimmt

Die Ombudsstelle kann kontaktiert werden, wenn innerhalb des Landesverbandes politische Machtpositionen ausgenutzt werden und zu herabwürdigenden, sexistischen, rassistischen oder diskriminierenden Verhaltensweisen führen, wenn Genoss*innen von anderen Genoss*innen bedroht, eingeschüchtert oder gezielt ausgestochen werden oder bis ins Private reichende Übergriffe stattfinden. Außerdem sollen Fälle von sexualisierter Gewalt und rassistischem Verhalten, die im Rahmen jeglicher politischen Zusammenarbeit innerhalb des Landesverbandes auftreten, grundsätzlich mit der Ombudsstelle besprochen werden können.

Die Ombudsstelle soll aus mind. drei Vertrauenspersonen und drei Stellvertreter*innen bestehen, die quotiert (männlich*/weiblich*/divers) bei dem Landesparteitag der SPD Berlin gewählt werden. Die Vertrauenspersonen dürfen kein Mandat innehaben und nicht dem Landesvorstand oder einem Kreisvorstand angehören. Dies gilt auch für den Landes- oder Kreisvorstand einer Arbeitsgemeinschaft.

Der Kontakt zur Ombudsstelle soll anonym möglich sein kann. Die Mitglieder der Ombudsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

Da die Mitglieder der Ombudsstelle als Vertrauenspersonen und erste Ansprechpartner*innen beratend agieren sollen, stellen sie keinen Ersatz für die Kreis- und Landesschiedskommissionen dar. Viel eher können sie schwerwiegende Fälle, über die die Schiedskommissionen entscheiden müssen, ggf. weitertragen, so die Betroffenen dies wünschen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 11/II/2019 (Konsens)