Antrag 81/II/2023 Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Effektiver Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Bundes

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Geltungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen des Bundes zu erweitern und die gesetzlich beschriebenen Diskriminierungsmerkmale zu modifizieren.

 

Konkret ist bei der Novelle (auch in Umsetzung der bisherigen Beschlussfassung der Berliner SPD) zu berücksichtigen:

  • der Anwendungsbereich des AGG wird auf Verwaltungshandeln der Bundesverwaltung, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes, des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragten oder des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Gerichte des Bundes erweitert
  • der Begriff „Rasse“ wird mit „rassistischer Zuschreibung“ ersetzt
  • ein Verbot von Diskriminierung aufgrund des „sozialen Status“ wird in das AGG aufgenommen

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Geltungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen des Bundes zu erweitern und die gesetzlich beschriebenen Diskriminierungsmerkmale zu modifizieren.

 

Konkret ist bei der Novelle (auch in Umsetzung der bisherigen Beschlussfassung der Berliner SPD) zu berücksichtigen:

  • der Anwendungsbereich des AGG wird auf Verwaltungshandeln der Bundesverwaltung, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes, des Bundesrechnungshofs, der Bundesbeauftragten oder des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Gerichte des Bundes erweitert
  • der Begriff „Rasse“ wird mit „rassistischer Zuschreibung“ ersetzt
  • ein Verbot von Diskriminierung aufgrund des „sozialen Status“ wird in das AGG aufgenommen

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Laut BMJ soll es zunächst eine Evaluation des AGG geben. Auf deren Ergebnisse aufbauend werden Eckpunkte veröffentlicht - die eigentlich für 2023 bereits angekündigt waren. Wann die Evaluierung starten soll, ist nicht bekannt. Ein Zeitplan zur Überarbeitung des AGG ist entsprechend nicht vorhanden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier zur AGG-Novelle verfasst, welches Grundlage der Gespräche ist (https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/position-reform-agg.pdf).

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: