Um einen ggf. langwierigen Prozess mit einem Mitgliederbegehren und einem Mitgliederentscheid zur Be-schlussfassung über das Verfahren bei der Nominierung der Spitzenkandidatin oder des Spitzenkandidaten der Berliner SPD für das Abgeordnetenhaus zu vermeiden, beschließt die SPD, die Kandidatin oder den Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters oder der Regierenden Bürgermeisterin im Rahmen eines bindenden Mitgliederentscheids zu nominieren.
Dabei gilt die Person als nominiert, die auf sich die meisten Stimmen vereinigen konnte. Der Mitgliederentscheid wird nur in dem Fall durchgeführt, dass es mehrere Bewerberinnen oder Bewerber für dieses Amt innerhalb der SPD Berlin gibt.
Dieser Beschluss kann nur durch einen Mitgliederentscheid aufgehoben werden.