Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zugewanderte Menschen mit Migrationshintergrund in Berliner Stadtteilzentren einen niedrigschwelligen Zugang zu verbraucherrechtlicher Beratung erhalten.
Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden:
- der Ausbau aufsuchender, verbraucherrechtlicher Beratungsangebote („aufsuchender Verbraucherschutz“) in Stadtteil- und Nachbarschaftszentren,
- die Kooperation mit anerkannten Verbraucherberatungsstellen und zivilgesellschaftlichen Trägern,
- die Sicherstellung mehrsprachiger Beratungsangebote,
- eine auskömmliche und langfristige Finanzierung entsprechender Projekte durch das Land Berlin.
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