Antrag 170/I/2023 Nicht digitale Anträge auf Heizkostenhilfe

Status:
Annahme

Die Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine zusätzliche nicht digitale Möglichkeit zur Beantragung von Heizkostenhilfe bei der IBB einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine zusätzliche nicht digitale Möglichkeit zur Beantragung von Heizkostenhilfe bei der IBB einzusetzen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Seit dem 21.10.2023 ist eine Beantragung auf Heizkostenhilfe bei der Investitionsbank Berlin nicht mehr möglich. Zuvor war eine Antragsstellung seit dem 28.06.2023 lediglich online möglich. Die Heizkostenhilfe lag in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung setzt aber auch im Jahr 2024 den Härtefallfonds Energieschulden fort. Dieser ist aus dem Energieentlastungspaket 2023 des Senats entstanden. Er entlastet einkommensschwächere Berlinerinnen und Berliner und hilft bei der Vermeidung und Aufhebung von Energiesperren. Der Härtefallfonds soll Verschuldung entgegenwirken oder verhindern.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die Möglichkeit zur Beantragung der Heizkostenhilfe und Härtefallhilfe des Bundes bei der IBB lag in der Zuständigkeit des Bundes.
Überweisungs-PDF: