Antrag 191/I/2019 Neues Datenschutzrecht – nach der Panik große Verwirrung? Berlin flankiert die DSGVO nah an den Betroffenen

Status:
Ablehnung

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 25.Mai 2018 verpflichtend für alle in der EU ansässigen bzw. tätigen Unternehmen und Selbstständige sowie kleine Handwerker anzuwenden.

 

Sie verfolgt das Ziel, stärkere Datenschutzrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen ohne dabei den freien Verkehr personenbezogener Daten aus Gründen des Datenschutzes einzuschränken oder zu verbieten. Vielmehr existiert nunmehr erstmals ein einheitliches europäisches Regelwerk, welches die Verarbeitung und den Austausch personenbezogener Daten für alle Beteiligten regelt.

 

Die mit der DSGVO formulierten Ziele sind in der Umsetzung ist für viele Betriebe eine große Herausforderung. Dabei ist Vielzahl an Auslegungen, Vorlagen sowie die noch fehlende Ausgestaltung durch die Rechtssprechung noch verwirrend. Aber: „Ein starkes europaweit einheitliches Datenschutzrecht ist gerade in Zeiten von Big Data und der Digitalisierung richtig und wichtig, um der Gefährdung der Freiheit der Menschen, über ihre Daten selbst zu bestimmen, entgegen­zu­wirken“, so die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin.

 

Wie können im Rahmen der Verordnung insbesondere KMU ihre bestehenden Arbeitsabläufe im laufenden Betrieb anpassen und wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle der Zukunft entwickeln, Startups diese zusätzliche Hürde meistern und das Handwerk wichtige Schritte in Richtung Digitalisierung weiter fortsetzen? Eine teilweise, vorausseilende Entdigitalisierung durch Kapitulation Berliner Unternehmen vor der DSGVO muss entgegengewirkt werden. Wir wollen die Chancen der DSGVO für eine nachhaltige digitale Gesellschaft nutzen und eine gute Entwicklung der Wirtschaft in digitale Zeiten in Berlin vorantreiben.

 

Berlin kann sich dabei als Hotspot der Startup-Ökonomie mit seiner Vielzahl hier ansässiger Unternehmen der Digitalwirtschaft als Motor einer datenschutzkonformen Digitalökonomie positionieren und Strahlkraft entfalten. Die freie, demokratische und weltoffene Kultur der Metropole Berlin lässt sich hervorragend mit Respekt vor den persönlichen Daten der Einzelnen und datenschutzkonformen Geschäftsmodellen verbinden.

 

Wir fordern den Senat von Berlin daher auf, Maßnahmen zur Stärkung der Berliner Wirtschaft in Fragen des Datenschutzes zu ergreifen und aktiv die Umsetzung der DSGVO durch die Berliner Wirtschaft zu unterstützen.

Zu diesen Maßnahmen zählen wir:

1. Auflage eines Förderprogramms und Unterstützungsmaßnahmen für Berliner Unternehmen mit Produkten aus dem Datenschutz
Die zur Umsetzung DSGVO-konformer Unternehmens- und Verwaltungsprozesse erforderlichen Softwarelösungen sollen am Standort Berlin entstehen und als Teil der hiesigen Digitalwirtschaft besonders gefördert werden.

 

2. Sichtbarmachung von Vorbildern und Best Practice
Schaffung von Öffentlichkeit und Wahrnehmung für erfolgreiche Unternehmensbeispiele am Standort Berlin. Vorstellbar wäre hier bspw. die Einrichtung eines jährlichen Datenschutz-Preises, welcher Leuchttürme/Vorbilder beim Datenschutz herausstellen und bekannt machen kann. Entsprechende Finanztitel sind vom Senat im Haushalt bereitzustellen.

 

3. Best Practice und Erfahrungsaustausch:

Gemeinsam mit den Kammern und Verbänden sollen Workshops, Veranstaltungen und Messen initiiert werden, auf den sich KMU regelmäßig untereinander austauschen können. Hierbei sollen auch aktionsorientierte Veranstaltungsformate für Berliner Unternehmen/Handwerker und Anbieter durchgeführt werden, die auch zur Bedarfserfassung und Angebotsverbesserung bei gleichzeitiger Professionalisierung der beteiligten Unternehmen beitragen.

 

4. Beratungs-, Coaching- und Schulungsprogramme ausbauen
Es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Beratungsangebot und das Coaching in Datenschutzfragen (z.B. Kundenmanagement und Datenschutz, Datenschutzstandardmodell, Arbeit mit Verarbeitungslisten) auszubauen und zu verbessern. Dafür soll u.a. die Landesbehörde für Datenschutz personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihrer Funktion als beratende Stelle für VerbraucherInnen und UnternehmerInnen wieder und dauerhaft nachkommen kann.

 

5. Förderprogramm IT Security
KMU soll durch Auflage eines Förderprogramms mit begleitendem Coaching die Investition in ihre IT Infrastruktur zu Verbesserung der Datensicherheit erleichtert werden.

6. Umfassendes Datenschutzportal
Einrichtung einer kostenlosen Plattform mit:

  • Vorlagen (z.B. Mustervorlagen für kleine Unternehmen, juristisch geprüfte Unterlagen), Muster-Workflows, Datenschutzempfehlungen für verschiedene Szenarien (z.B. anhand von Musterfirmen)
  • Produktliste /Unternehmen (Berliner) – Eintrag nach standardisierten Vorgaben
  • Partnerbörse/Netzwerk – gegenseitiges Helfen beim Erarbeiten von Prozessen Partnerbörse
  • fortlaufende Dokumentation der Rechtsprechung zur DSGVO

 

Die Plattform soll auf Berliner Ebene starten und später in ein bundesweites Portal überführt werden. Hierfür wird sich der Senat auf Bundesebene einsetzen.

 

7. Datenschutz-Siegel „DSGVO-konform“
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt Zertifikate aus für DSGVO konforme Software, bzw. Software zur Verwaltung von DSGV konformen Prozessen (z.B Verarbeitungslisten). Software, die diesen Anforderungen genügt, soll in einem öffentlichen Register einsehbar sein. Auf diese Weise soll kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Beschaffung von Software Orientierung gegeben werden. Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich auf Bundesebene hierfür einzusetzen.

 

8. Durchführung einer Aufklärungskampagne und Informationsbereitstellung
Gemeinsam mit den Kammern, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie der IBB soll initiiert und ggfs. finanziert durch das Land Berlin eine Aufklärungskampagne zur betrieblichen Umsetzung der DSGVO durchgeführt werden. Ziel der Aufklärungskampagne ist auch die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Materialien für die betriebliche Umsetzung der DSGVO, sowie die Bereitstellung von Informations- und Schulungsmaterialien für Betriebe bzw. betrieblich verantwortliche im Datenschutz. Vorstellbar ist, diese ebenfalls auf zentral an einem Ort wie einem zu schaffenden Datenschutzportal (siehe Punkt 6) zur Verfügung zu stellen.

 

9. Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Datenschutz
Stärkung der Medien- und Datenschutzkompetenz insbesondere junger Menschen. Die Erläuterung, dass Datenschutz ein Menschenrecht ist, muss bereits im Schulunterricht erfolgen und wird verpflichtender Bestandteil des Berliner Rahmenlehrplanes.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)