Antrag 118/I/2024 Keine Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Berlin

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert,

  1. die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zu stoppen,
  2. sicherzustellen, dass auch Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung einen einfachen Zugang zu einem kostenfreien Basiskonto erhalten, welches ihnen Zugriff auf staatliche Geldleistungen ermöglicht.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Keine Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Berlin

Die SPD Berlin bekräftigt ihre Ablehnung des Konzepts einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Deutschland. Asylsuchenden stehen in Deutschland unverhandelbare Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu, eine Einschränkung der selbstbestimmten und freien Handhabe über diese Mittel würde eine Ungleichbehandlung von Asylsuchenden gegenüber dem Rest der Bevölkerung darstellen.

Die angestrebte Funktion dieser Bezahlkarten, die auch in der öffentlichen Debatte dazu immer wieder angeführt wurde, ist, dass so die Bargeld-Zahlungen an Asylsuchende eingeschränkt werden soll. Die dahinterstehende Argumentation ist rassistisch und paternalistisch –  so soll angeblich Überweisungen „ins Ausland“ entgegengewirkt werden.

Die Aussicht auf Bargeldauszahlungen motiviert Menschen sicherlich nicht, ihre Heimat zu verlassen und eine oftmals lange und gefährliche Flucht nach Deutschland anzutreten.

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats auf, sich gegen die Einführung einer solchen Bezahlkarte für Asylsuchende einzusetzen.

Sollte es trotz dieser Bemühungen zur Einführung einer Bezahlkarte kommen, so müssen zumindest klare Kriterien für die Einführung einer Bezahlkarte in Berlin angelegt werden, sodass diese möglichst diskriminerungsfrei bleibt.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden daher aufgefordert, sich für klare Kriterien im Falle der Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin einzusetzen und für die Berücksichtigung folgender Mindestanforderungen an die Bezahlkarte einzustehen:

  • Stigmatisierungsfreiheit,
  • unmittelbare Ausstellung und Funktionsfähigkeit der Bezahlkarte,
  • Bei der Bezahlkarte dürfen Einschränkungen bei Bargeldauszahlungen nicht über handelsübliche Beschränkungen (z.B. 500-1000 € bei Bargeldauszahlungen von Geld- und Kreditkarten) hinausgehen,
  • Keine Abkehr vom Geldleistungs- hin zum Sachleistungsprinzip,
  • Keine Einschränkungen, wo und wofür mit der Karte bezahlt werden kann
  • Sicherheitsvorkehrungen, die bei Diebstahl der Karte einen Verlust des darauf befindlichen Geldes verhindern (z.B. durch PIN o.ä.)

 

Sofern eine Bezahlkarte eingeführt werden sollte, ist diese zwingend zu evaluieren. Hier ist insbesondere zu betrachten, ob die Karte diskriminierend für Geflüchtete ist und ob Verwaltungshandeln tatsächlich erleichtert wird.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die SPD Berlin bekräftigt ihre Ablehnung des Konzepts einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Deutschland. Asylsuchenden stehen in Deutschland unverhandelbare Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu, eine Einschränkung der selbstbestimmten und freien Handhabe über diese Mittel würde eine Ungleichbehandlung von Asylsuchenden gegenüber dem Rest der Bevölkerung darstellen.

Die angestrebte Funktion dieser Bezahlkarten, die auch in der öffentlichen Debatte dazu immer wieder angeführt wurde, ist, dass so die Bargeld-Zahlungen an Asylsuchende eingeschränkt werden soll. Die dahinterstehende Argumentation ist rassistisch und paternalistisch –  so soll angeblich Überweisungen „ins Ausland“ entgegengewirkt werden.

Die Aussicht auf Bargeldauszahlungen motiviert Menschen sicherlich nicht, ihre Heimat zu verlassen und eine oftmals lange und gefährliche Flucht nach Deutschland anzutreten.

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats auf, sich gegen die Einführung einer solchen Bezahlkarte für Asylsuchende einzusetzen.

Sollte es trotz dieser Bemühungen zur Einführung einer Bezahlkarte kommen, so müssen zumindest klare Kriterien für die Einführung einer Bezahlkarte in Berlin angelegt werden, sodass diese möglichst diskriminerungsfrei bleibt.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden daher aufgefordert, sich für klare Kriterien im Falle der Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin einzusetzen und für die Berücksichtigung folgender Mindestanforderungen an die Bezahlkarte einzustehen:

  • Stigmatisierungsfreiheit,
  • unmittelbare Ausstellung und Funktionsfähigkeit der Bezahlkarte,
  • Bei der Bezahlkarte dürfen Einschränkungen bei Bargeldauszahlungen nicht über handelsübliche Beschränkungen (z.B. 500-1000 € bei Bargeldauszahlungen von Geld- und Kreditkarten) hinausgehen,
  • Keine Abkehr vom Geldleistungs- hin zum Sachleistungsprinzip,
  • Keine Einschränkungen, wo und wofür mit der Karte bezahlt werden kann
  • Sicherheitsvorkehrungen, die bei Diebstahl der Karte einen Verlust des darauf befindlichen Geldes verhindern (z.B. durch PIN o.ä.)

Sofern eine Bezahlkarte eingeführt werden sollte, ist diese zwingend zu evaluieren. Hier ist insbesondere zu betrachten, ob die Karte diskriminierend für Geflüchtete ist und ob Verwaltungshandeln tatsächlich erleichtert wird.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: