Antrag 206/II/2019 Namensänderungen erleichtern

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Mitglieder im Bundestag und der Bundesregierung sollen dafür sorgen, dass das Namensänderungsgesetz dahingehend novelliert wird, dass deutsche Staatsbürger*innen einen kostenlosen Anspruch haben, ihren Namen der deutschen Sprache anzupassen. Der Antrag soll bis 5 Jahre nach der Einbürgerung gestellt werden können. Minderjährige die mit ihren Eltern eingebürgert wurden können ihn bis zu ihrem 23. Lebensjahr stellen. Insbesondere sollen auch die Allgemeinen Vorschriften zu diesem Gesetz angepasst werden dahingehend, dass sie der Namensänderung durch Eheschließung ähneln.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Mitglieder im Bundestag und der Bundesregierung sollen dafür sorgen, dass das Namensänderungsgesetz dahingehend novelliert wird, dass deutsche Staatsbürger*innen einen kostenlosen Anspruch haben, ihren Namen der deutschen Sprache anzupassen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder im Bundestag und der Bundesregierung sollen dafür sorgen, dass das Namensänderungsgesetz dahingehend novelliert wird, dass deutsche Staatsbürger*innen einen kostenlosen Anspruch haben, ihren Namen der deutschen Sprache anzupassen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: