Antrag 21/II/2021 Modernisierungsumlage für seit 2018 erworbenen landeseigenen Wohnungsbestand begrenzen!

Status:
Überweisung

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass Sanierungs- und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen auf den seit 2018 erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur 20% der ortsüblichen Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen. Das soll für den gesamten Zeitraum der angedachten Modernisierungsumlage auf den Mietpreis Anwendung finden. Die verbleibenden Kosten der Modernisierung müssen anderweitig subventioniert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion, Senat (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass Sanierungs- und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen auf den seit 2018 erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur 20% der ortsüblichen Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen. Das soll für den gesamten Zeitraum der angedachten Modernisierungsumlage auf den Mietpreis Anwendung finden. Die verbleibenden Kosten der Modernisierung müssen anderweitig subventioniert werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Regelungen zur Sicherung sozialverträglicher Mieten bei Modernisierung sind in der zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen geschlossenen Kooperationsvereinbarung Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ getroffen worden. Die SPD-Fraktion wird die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.

Stellungnahme des Senats 2022: Verweis auf die Antwort der AH-Fraktion.
Überweisungs-PDF: