Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass Sanierungs- und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen auf den seit 2018 erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur 20% der ortsüblichen Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen. Das soll für den gesamten Zeitraum der angedachten Modernisierungsumlage auf den Mietpreis Anwendung finden. Die verbleibenden Kosten der Modernisierung müssen anderweitig subventioniert werden.
Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass Sanierungs- und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen auf den seit 2018 erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur 20% der ortsüblichen Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen. Das soll für den gesamten Zeitraum der angedachten Modernisierungsumlage auf den Mietpreis Anwendung finden. Die verbleibenden Kosten der Modernisierung müssen anderweitig subventioniert werden.