Wir fordern:
- Die Schaffung von zusammenhängenden „Winterdienstkiezen“, die zentral vom Land Berlin vergeben, jedoch weiterhin von den Anlieger*innen gezahlt werden.
- einen durchsetzbaren Anspruch gegenüber dem Land Berlin auf die Räumung öffentlicher Geh- und Radwege, einschließlich einer wirksamen Durchsetzung dieses Anspruchs;
- dass der Winterdienst auf Gehwegen aller Straßenreinigungsklassen in einer Mindestbreite von 1,5 m oder – sofern geringer – in der Gesamtbreite des Gehwegs erfolgt; weitergehende Räumungspflichten aus dem Gesetz bleiben unberührt;
- dass der Winterdienst Radwege ebenso wie Straßen und Gehwege regelhaft beräumt;
- dass der Winterdienst bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr erfolgt; in Nebenstraßen sind Verzögerungen in vertretbarem Maß zulässig;
- die Prüfung umweltfreundlicher, salzfreier Auftaumittel;
- die Ausstattung der Berliner Stadtreinigung (BSR) mit ausreichenden Personalstellen und Geldmitteln, zweckgebunden für die Aufgabenerfüllung;
- eine Anlaufstelle/Hotline, über die nicht geräumte Wege schnell und unkompliziert gemeldet werden können;
- eine entsprechende Verpflichtung für Privatwege, um Sicherheitslücken zu schließen;
- dass die rechtliche Ausgestaltung gemeinsam mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin erarbeitet wird, damit Barrierefreiheit und Sicherheit konsequent mitgedacht werden;
- Die Wiedereinsetzung von Glycerinwagen;
- Aufstockung von Turmwagen;
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