Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert, eine gesetzliche Verpflichtung für Berufsschulen zu schaffen, die es Vertreter*innen von DGB-Gewerkschaften ermöglicht, regelmäßig vor Ort die Berufsschüler*innen über ihre Arbeit aufzuklären.
Die Gewerkschaftsvertreter*innen können auf diese Weise über Arbeitnehmer*innenrechte, Interessenvertretung, Mitbestimmung, die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements, usw. informieren. In Berufsschulen müssen Möglichkeiten vorgehalten werden, bei denen die für die Berufsschüler*innen maßgebliche Gewerkschaft auf ihre Arbeit in- und außerhalb der Betriebe hinweisen und gewerkschaftliche Arbeit verständlich machen können.
Können die lokalen Gewerkschaftsorganisationen wegen fehlender personeller oder finanzieller Ressourcen oder aus anderen Gründen keine Aufklärungsarbeit in den jeweiligen Berufsschulen leisten, wird an ihrer Stelle die DGB-Jugend zur Organisation und Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Berufsschüler*innen eingeladen. Die Berufsschulen sind hier in der Mitwirkungspflicht. In den Bundesländern, wo Gewerkschaften bereits erfolgreich Berufsschultouren durchführen, sollen ihre Konzepte stärker bei der Umsetzung der Verankerung gewerkschaftlicher Themen in die Rahmenlehrpläne für berufsbildende Schulen berücksichtigt werden.
Zur Weiterleitung an
SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus
SPD-Fraktion im Bundestag
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert, eine gesetzliche Verpflichtung für Berufsschulen zu schaffen, die es Vertreter*innen von DGB-Gewerkschaften ermöglicht, regelmäßig vor Ort die Berufsschüler*innen über ihre Arbeit aufzuklären.
Die Gewerkschaftsvertreter*innen können auf diese Weise über Arbeitnehmer*innenrechte, Interessenvertretung, Mitbestimmung, die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements, usw. informieren. In Berufsschulen müssen Möglichkeiten vorgehalten werden, bei denen die für die Berufsschüler*innen maßgebliche Gewerkschaft auf ihre Arbeit in- und außerhalb der Betriebe hinweisen und gewerkschaftliche Arbeit verständlich machen können.
Können die lokalen Gewerkschaftsorganisationen wegen fehlender personeller oder finanzieller Ressourcen oder aus anderen Gründen keine Aufklärungsarbeit in den jeweiligen Berufsschulen leisten, wird an ihrer Stelle die DGB-Jugend zur Organisation und Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Berufsschüler*innen eingeladen. Die Berufsschulen sind hier in der Mitwirkungspflicht. In den Bundesländern, wo Gewerkschaften bereits erfolgreich Berufsschultouren durchführen, sollen ihre Konzepte stärker bei der Umsetzung der Verankerung gewerkschaftlicher Themen in die Rahmenlehrpläne für berufsbildende Schulen berücksichtigt werden.
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