Berufliche Bildung und gute Ausbildungsbedingungen haben für uns einen besonderen Wert. Befragungen der DGB-Jugend zeigen, dass es immer noch viele Betriebe gibt, die weder einen Ausbildungsplan einhalten, noch ihre Auszubildenden dauerhaft oder zumindest regelmäßig durch eine*n Ausbilder*in betreuen, wo ausbildungsfremde Tätigkeiten überwiegen und Überstunden selbst für minderjährige Auszubildende zur Tagesordnung gehören. Viel zu oft werden Auszubildende immer noch als billige Arbeitskräfte gesehen. Auch zeigen die Befragungen, dass die gerade in Betrieben zum Problem wird, in denen keine betriebliche Interessensvertretung vorhanden ist. Das ist der Punkt an dem wir eingreifen müssen!
Ausbildung mitgestalten, Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen – Eine JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ermöglicht eine moderne und qualifizierte Ausbildung. Dabei geht es auch um die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und die Wahrung der Interessen gegenüber der Arbeitgeber*innen.
Doch nicht jede*r Auszubildende hat die Möglichkeit, durch eine JAV die Ausbildung mitzugestalten. Es gibt Betriebe, die ihren Auszubildenden aufgrund von konfessioneller oder vereinsrechtlicher Träger*innenschaft diese Form der Mitbestimmung nicht ermöglichen.
Im §60 Abs. 1 des BetrVG steht, dass „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben[…]“ eine Jugend- und Auszubildendenvertretung eingerichtet wird. Dieses Gesetz schließt Auszubildende in konfessionellen oder vereinsrechtlichen Betrieben aus.
Wir fordern eine JAV in jedem Betrieb, der ausbilden darf. Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung im BetrVG §60, sodass jede*r Auszubildende das Recht auf eine Interessensvertretung erhält.
20.05.2017 auf dem Landesparteitag vom Antragsteller zurückgezogen