Antrag 122/I/2020 Missbrauch von GBL (K.O.-Tropfen) verhindern

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass GBL in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt und dadurch nicht mehr für jeden zugänglich ist. Alle Chemiekonzerne sollen GBL zudem zusätzlich mit einem Bitterstoff versetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Chemiekonzerne GBL zusätzlich mit einem Bitterstoff versetzen sollen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Chemiekonzerne GBL zusätzlich mit einem Bitterstoff versetzen sollen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an die SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: