Antrag 31/II/2024 Missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen vorbeugen und Mieterschutz stärken

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Berliner Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich entsprechend ihrer Zuständigkeiten für die Einführung bzw. Anpassung von gesetzlichen Regelungen zur Stärkung von Mieter:innen gegenüber privaten Eigentümer:innen einzusetzen:

1. Die in Berlin geltende Kündigungssperrfrist von zehn Jahren bei Wohnungsumwandlungen z.B. eines Miethauses in Eigentumswohnungen gem. § 577a und Landesverordnung („Kündigungsschutzklausel-Verordnung“) ist auch auf Fälle anzuwenden, bei denen ein Wechsel von einem privaten zu einem anderen privaten Eigentümer stattfindet.

2. Die Frist zum Auszug nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf gem. § 573c BGB von derzeit drei bis neun Monaten (in Abhängigkeit der Mietdauer) wird in Gebieten mit angespannter Wohnungslage auf grundsätzlich mindestens zwölf Monate verlängert.

3. Der § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist insofern neu zu fassen, als dass der zur Eigenbedarfsklage berechtigte Personenkreis klar definiert und auf den Eigentümer selbst sowie Verwandte ersten Grades begrenzt wird.

4. Eine Meldepflicht für Eigentümer:innen an geeigneter zentraler Stelle zur Erfassung der tatsächlichen Anzahl von Eigenbedarfskündigungen wird eingeführt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)