Antrag 33/I/2020 Mindeststandards für Vergütungen und soziale Absicherung von Solo-Selbständigen einführen

Status:
Annahme mit Änderungen

Zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  1. Neben der Krankenversicherungspflicht soll die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eingeführt werden. Dazu sollen nach Branchen Kassen nach dem Modell der Künstlersozialkassen eingerichtet werden, in die Auftraggeber und Selbständige paritätisch einzahlen.
  2. Auftraggeber der öffentlichen Hand, der Kommunen und des Bundes sollen die Honorare an die gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der unternehmerischen Spezifika der Selbständigen anpassen und entsprechende Vergaberegeln einführen.
  3. Scheinselbständigkeit ist durch die Versicherungsträger verschärft zu prüfen und zu bekämpfen.
  4. Gründung eines Fonds zur Abfederung von Härte, wie derzeit die Corona-Krise.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Neben der Krankenversicherungspflicht soll die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eingeführt werden. Dazu sollen nach Branchen Kassen nach dem Modell der Künstlersozialkassen eingerichtet werden, in die Auftraggeber und Selbständige paritätisch einzahlen.
  2. Auftraggeber der öffentlichen Hand sollen ihre Vergaben für freiberuflichen Leistungen dahingehend überprüfen, dass bei der Honorarzumessung das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns nicht unterschritten wird.
  3. Scheinselbständigkeit ist durch die Versicherungsträger verschärft zu prüfen und zu bekämpfen.

 


LPT I-2020 – Überweisen an FA VII – Wirtschaft und Arbeit

Beschlussempfehlung FA VII – Wirtschaft und Arbeit zum überwiesenen Antrag 33/1/2020:

 

Dem Antrag sollte mit Änderung bei Punkt 2 zugestimmt werden, weil er den richtigen Ansatz verfolgt:

 

Zu 1. Das Modell der Künstlersozialkasse hat sich über die Jahre erfolgreich bewährt. Es auf alle Solo-Selbständigen auszudehnen, bietet sich an.

 

Zu 2. Auf dem Niveau von gesetzlichen Mindestlöhnen hat eine Solo-Selbständigkeit keine Zukunft. Eine Anpassung an die Mindestlöhne bei öffentlichen Vergabeleistungen würden bei den geforderten fachlichen Voraussetzungen vielfach zu einer erheblichen Absenkung der Honorarsumme führen. Oft sind zudem branchenspezifische Honorarregeln für sie von Bedeutung. Der Intention des Antragstellers, dem Schutz der Solo-Selbständigen, kommt es entgegen, gesetzliche Mindestlöhne als Untergrenze in die Vergaben einzuziehen.

 

Zu 3. Die Prüfung der Scheinselbständigkeit bleibt eine dauerhafte Aufgabe.

 

Zu 4. Ein Härtefallfonds ist bei Auftragseinbrüchen und angesichts der prekären Lage vieler Solo-Selbständige ein geeignetes Überbrückungsmodell in Notlagen.

 

Als Änderung schlagen wir vor, die Zeilen 10 bis 15 zu ersetzen durch:

  1. Auftraggeber der öffentlichen Hand sollen ihre Vergaben für freiberuflichen Leistungen dahingehend überprüfen, dass bei der Honorarzumessung das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns nicht unterschritten wird.

 

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. Neben der Krankenversicherungspflicht soll die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eingeführt werden. Dazu sollen nach Branchen Kassen nach dem Modell der Künstlersozialkassen eingerichtet werden, in die Auftraggeber und Selbständige paritätisch einzahlen.
  2. Auftraggeber der öffentlichen Hand sollen ihre Vergaben für freiberuflichen Leistungen dahingehend überprüfen, dass bei der Honorarzumessung das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns nicht unterschritten wird.
  3. Scheinselbständigkeit ist durch die Versicherungsträger verschärft zu prüfen und zu bekämpfen.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Zukunftsprogramm
Überweisungs-PDF: