Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich im Rahmen der im Koalitionsvertrag verein-barten Neubewertung der Mietpreisbremse auf Geeignetheit und Wirksamkeit (Z. 5248) dafür einzusetzen, dass zusätzlich zur vorgeschlagenen gesetzlichen Auskunftspflicht über die Vormiete ein Möblierungszuschlag bei möblierten Wohnungen separat ausgewiesen werden muss. Weiterhin soll sich dafür eingesetzt werden, dass die Berechnungsgrundlage gesetzlich einheitlich geregelt wird. Die Höhe der Umlage des Zeitwertes der Möbel muss hierbei einem für die Mieter sozialverträglichen Maß entsprechen.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 55/I/2018 (Konsens)