Antrag 53/I/2020 Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen begrenzen

Status:
Überweisung

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, ein Verfahren einzuleiten, an dessen Ende der § 559 I BGB in der Weise geändert wird, dass die jährliche Miete lediglich um 4 Prozent der aufgewendeten Kosten der Modernisierung im Sinne des § 555 b BGB erhöht werden darf.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Zum Teil Bestandteil des Koalitionsvertrags

„Wir verlängern die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029 und begrenzen den Anstieg von Mieten in angespannten Wohnungsmärkten auf 11 Prozent über drei Jahre.“

Weiterführende Maßnahmen waren gegenüber der FDP nicht durchzusetzen, waren aber SPD-Position in den Koalitionsverhandlungen.
Überweisungs-PDF: