Wir fordern, dass die SPD sich für eine Gesetzgebung einsetzt, die eine Menstruations- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht. Menstruierende Personen sollen nach diesem Gesetz ein Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Regelschmerzen haben. Bei der Schaffung einer Regelung sollen auch Erkrankungen wie Endometriose bedacht werden, welche zusätzlich zu den regulären Beschwerden zusätzliche Symptome mit sich bringen können. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Dauer der Periode soll ermöglicht werden, da es menstruierende Personen gibt, deren starke Beschwerden über den kompletten Zeitraum der Periode anhalten können (also auch länger als drei-fünf Tage). Auch ein entsprechender arbeitsrechtlicher Schutz der Menstruierenden muss Berücksichtigung finden.
Ähnliche Regelungen für bspw. das Fernbleiben aus der Schule sollen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden.
Menstruationsbeschwerden ernstnehmen – für eine gesetzlich gesicherte Menstruationskrankschreibung!
Der Landesparteitag der SPD Berlin beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden aufgefordert,
- im Rahmen der Festlegung der humanmedizinischen Ausbildungsinhalte und verpflichtenden ärztlichen Fortbildungen vertiefte Kenntnisse über einschränkende Menstruationsbeschwerden zu verankern;
- sich dafür einzusetzen, dass menstruierende Personen unkompliziert eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Regelschmerzen erhalten können, solange die Beschwerden bestehen;
- die Regelungen zum Kündigungsschutz gesetzlich derart anzupassen, dass Krankschreibungen wegen Menstruationsbeschwerden oder verbundener Krankheiten nicht als Kündigungsgrund aufgrund einer negativen Gesundheitsprognose herangezogen werden können.
Begründung
Etwa die Hälfte der Weltbevölkerung bekommt ihre Periode, diese setzt durchschnittlich im Alter von 13 Jahren ein. Dabei leiden ca. 75% aller menstruierenden Menschen während ihrer Periode unter Beschwerden wie Bauchschmerzen, Rückenschmerzen, Übelkeit, oder Durchfall. Auch leiden viele Frauen* unter dem prämenstruellen Syndrom (PMS) und Beschwerden in den Wechseljahren. Etwa 10% aller Frauen* leiden unter sehr starken Menstruationsbeschwerden, oftmals ausgelöst durch Myome, Zysten oder Endometriose. Diese Frauen* haben so starke Beschwerden, dass sie ihren Beruf und Alltag nicht mehr wie gewohnt meistern können.
Trotzdem werden viele Betroffene von Ärzt*innen nicht ernstgenommen und erhalten oft keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, weil Symptome verharmlost und als natürlich abgetan werden.
Spanien hat als erstes Land Europas den sog. „menstrual leave“ eingeführt. Bei starken Regelschmerzen müssen Frauen in Spanien nach der neuen Regelung nicht arbeiten und erhalten trotzdem ihren Lohn. Drei Tage pro Monat dürfen Frauen von der Arbeit fernbleiben, Betroffene mit besonders starken Schmerzen können den „menstrual leave“ auf fünf Tage verlängern. Voraussetzung für den monatlichen „menstrual leave“ ist ein Attest von einem*r Ärzt*in. Die Idee an sich ist nicht neu, in Ländern wie Japan, Südkorea, Indien und Taiwan ist „menstrual leave“ bereits weit verbreitet. Die Regelungen erkennen die Beschwerden nicht nur an, sondern helfen auch, das Tabu rund um das Thema Menstruation zu brechen, indem es weiter normalisiert wird.
Durch die Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs soll dafür Sorge getragen werden, dass menstruierende Personen in ihren Beschwerden durch Ärzt*innen ernstgenommen und diese Beschwerden anerkannt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund von Regelbeschwerden muss unkompliziert möglich sein.
Menstruationsbeschwerden ernstnehmen – für eine gesetzlich gesicherte Menstruationskrankschreibung!
Der Landesparteitag der SPD Berlin beschließen:
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden aufgefordert,
- im Rahmen der Festlegung der humanmedizinischen Ausbildungsinhalte und verpflichtenden ärztlichen Fortbildungen vertiefte Kenntnisse über einschränkende Menstruationsbeschwerden zu verankern;
- sich dafür einzusetzen, dass menstruierende Personen unkompliziert eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Regelschmerzen erhalten können, solange die Beschwerden bestehen;
- die Regelungen zum Kündigungsschutz gesetzlich derart anzupassen, dass Krankschreibungen wegen Menstruationsbeschwerden oder verbundener Krankheiten nicht als Kündigungsgrund aufgrund einer negativen Gesundheitsprognose herangezogen werden können.
Begründung
Etwa die Hälfte der Weltbevölkerung bekommt ihre Periode, diese setzt durchschnittlich im Alter von 13 Jahren ein. Dabei leiden ca. 75% aller menstruierenden Menschen während ihrer Periode unter Beschwerden wie Bauchschmerzen, Rückenschmerzen, Übelkeit, oder Durchfall. Auch leiden viele Frauen* unter dem prämenstruellen Syndrom (PMS) und Beschwerden in den Wechseljahren. Etwa 10% aller Frauen* leiden unter sehr starken Menstruationsbeschwerden, oftmals ausgelöst durch Myome, Zysten oder Endometriose. Diese Frauen* haben so starke Beschwerden, dass sie ihren Beruf und Alltag nicht mehr wie gewohnt meistern können.
Trotzdem werden viele Betroffene von Ärzt*innen nicht ernstgenommen und erhalten oft keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, weil Symptome verharmlost und als natürlich abgetan werden.
Spanien hat als erstes Land Europas den sog. „menstrual leave“ eingeführt. Bei starken Regelschmerzen müssen Frauen in Spanien nach der neuen Regelung nicht arbeiten und erhalten trotzdem ihren Lohn. Drei Tage pro Monat dürfen Frauen von der Arbeit fernbleiben, Betroffene mit besonders starken Schmerzen können den „menstrual leave“ auf fünf Tage verlängern. Voraussetzung für den monatlichen „menstrual leave“ ist ein Attest von einem*r Ärzt*in. Die Idee an sich ist nicht neu, in Ländern wie Japan, Südkorea, Indien und Taiwan ist „menstrual leave“ bereits weit verbreitet. Die Regelungen erkennen die Beschwerden nicht nur an, sondern helfen auch, das Tabu rund um das Thema Menstruation zu brechen, indem es weiter normalisiert wird.
Durch die Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs soll dafür Sorge getragen werden, dass menstruierende Personen in ihren Beschwerden durch Ärzt*innen ernstgenommen und diese Beschwerden anerkannt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund von Regelbeschwerden muss unkompliziert möglich sein.