Die Situation für Menschen auf der Flucht an den europäischen Außengrenzen ist schon lange unhaltbar: es gibt keine sicheren Fluchtrouten und es kommt immer wieder zu illegalen Pushbacks. Wer es doch schafft in die EU zu gelangen, wird in Camps an den Außengrenzen häufig monatelang festgehalten und die meisten EU-Mitgliedstaaten weigern sich, sich an der Aufnahme von Geflüchteten zu beteiligen. Eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) ist also überfällig.
Eine solche Reform muss jedoch eine Verbesserung für die Schutzsuchenden bedeuten und darf nicht zu Lasten ihrer Rechte gehen! Die im sogenannten Asylkompromiss der EU-Innneminister:innen vorgesehenen neuen Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen und die Ausweitung der Drittsaatenregelungen sind jedoch humanitär unverantwortlich und greifen das individuelle Recht auf Asyl massiv an.
Zentral ist der Vorschlag, einen Teil der Asylverfahren künftig direkt an der EU-Außengrenze durchzuführen. Das bedeutet, dass Menschen gegebenenfalls bis zu einem halben Jahr in Lagern leben müssten, die sie nicht verlassen können. Im Gegenzug sollen EU-Staaten verpflichtet werden, den Außenstaaten zumindest einen kleinen Teil der Flüchtlinge abzunehmen oder sich mit Geldzahlungen „freizukaufen“. Außerdem soll die Zahl der „sicheren Drittstaaten“ ausgeweitet werden. Der Asylantrag von Menschen, die aus einem solchen Land kommen, könnte dann bereits im Grenzverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Sie könnten nur in Ausnahmefällen noch Asyl in einem EU-Land erhalten und würden direkt aus den Lagern heraus in das Drittland abgeschoben. Damit bleibt das rechtsstaatliche Prinzip der Einzelfallprüfung im Asylverfahren zwar auf dem Papier erhalten, wird praktisch jedoch massiv eingeschränkt.
Fraglich ist darüber hinaus, wie in den schnell durchzuführenden Grenzverfahren der Zugang zur Rechtsmitteln wie etwa einem Rechtsbeistand sowie ein faires Verfahren garantiert werden soll. Nach den Plänen der EU-Innenminister:innen sollen die Verfahren in der Regel innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen werden und das Einlegen von Rechtsmitteln keine aufschiebende Wirkung für eine Abschiebung mehr haben.
Dieser sogenannte Kompromiss ist damit eine Absage an die praktische Geltung der Menschenrechte in vielen Fällen. Der Umgang der EU-Außengrenzländer mit Geflüchteten im Rahmen des bisherigen Asylsystems hat bereits gezeigt, dass an den Außengrenzen illegale Pushbacks und andere Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Der Zugang zu den Sammelunterbringungen wurde sowohl parlamentarischen Beobachter:innen als auch Rechtsbeiständen immer wieder verwehrt. Beteuerungen, dass dies in Zukunft bei institutionalisierten Camps und beschleunigten Verfahren besser werden soll, erscheinen vor diesen Erfahrungen extrem fragwürdig. Eine solidarische Asylpolitik in Deutschland und Europa, die sich an Menschenrechten orientiert und eine sichere Flucht und echten Schutz ermöglicht, sieht anders aus.
Es ist deshalb dringend notwendig, in Deutschland und Europa Druck auf die Bundesregierung und das EU-Parlament auszuüben, um den vorliegenden Entwurf in den anstehenden Trilog-Verhandlungen abzulehnen und sich für konkrete Nachbesserungen einzusetzen, für eine humane, solidarische Asylpolitik in Deutschland und Europa, die sich an Menschenrechten orientiert und Fluchtursachen nachhaltig entgegenwirkt.
Die SPD Berlin kritisiert den sogenannten Asylkompromiss und ruft die Bundesregierung und das Europäische Parlament dazu auf, sich im anstehenden Trilog-Gesetzgebungsverfahren für folgende deutliche Nachbesserungen einzusetzen. Sollten diese Änderungen nicht umgesetzt werden, ist die Reform abzulehnen.
1. Keine Grenzverfahren: Nach dem Ratsvorschlag sollen Zulässigkeitsprüfungen für Asylverfahren an den EU-Außengrenzen eingeführt werden. Asylgesuche können dann aus verschiedenen Gründen schon formal abgelehnt werden, eine Prüfung der individuellen Asylgründe findet nicht statt. Die Gruppe an Menschen, deren Asylgesuch an der EU-Außengrenze auf Zulässigkeit geprüft werden soll, wird laut Entwurf massiv ausgeweitet, die Kriterien für Zulässigkeit stark verschärft. Der Entwurf sieht nur noch eine grobe Kategorisierung vor, ob Personen Zugang zum ordentlichen Asylverfahren bekommen sollten. Gleichzeitig sind Verfahrensrechte in diesen beschleunigten Grenzverfahren stark eingeschränkt. Ein Großteil der Asylgesuche würde ohne ein ordentliches Asylverfahren direkt abgelehnt.
Diese Verfahren unter haftähnlichen Zuständen an den EU-Außengrenzen lehnen wir ab.
Reguläre Asylverfahren müssen in den EU-Mitgliedsstaaten unter Wahrung eines ausreichenden Zugangs zu Rechtsmitteln und würdiger Unterbringung stattfinden. Der Umgang mit schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen erfordert dabei besondere Sensibilität.
2. Kein Freikaufen unsolidarischer Länder: Mitgliedsstaaten können sich als Teil des Kompromisses von einer Aufnahme Schutzsuchender freikaufen. Wir lehnen diesen Freikauf-Mechanismus vollumfänglich ab.
3. Menschenrechtsverstöße müssen konsequent verfolgt und geahndet werden: Wir fordern, EU-Mittel und Ressourcen für Mitgliedsstaaten, die Pushbacks und gewaltsame Übergriffe gegen Schutzsuchende durchführen oder tolerieren, zurückzuhalten. Verwicklungen der Grenzschutzagentur Frontex in illegale Pushbacks und sogenannte Pullbacks müssen konsequent aufgearbeitet und verfolgt, Frontex tiefgreifend reformiert werden.
4. Wir lehnen das Konzept “sicherer Drittstaaten“ grundsätzlich ab. Mindestens aber muss das Konzept im Ratsentwurf an folgenden drei Punkte nachgebessert werden:
- Laut Rats-Entwurf kann ein Mitgliedsland Staaten als „sichere Drittstaaten“ bestimmen, die Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention sind oder anderen „effektiven Schutz“ bieten. Die Anforderungen zu „effektivem Schutz“ dürfen nicht gesenkt werden.
- Laut Entwurf würde jeder Mitgliedsstaat selbst über „sichere Drittstaaten“ entscheiden. Wenn solche festgelegt werden, müssen dafür allerdings EU-weit einheitliche Kriterien gelten.
- Es muss ausgeschlossen werden, dass Staaten Menschen in Länder zurückführen, zu denen ihr einziges „Verbindungselement“ die Durchreise ist.
5. Rechtsschutz im Grenzverfahren und aufschiebende Wirkung stärken: Ein Widerspruch gegen eine ablehnende Asylentscheidung im Grenzverfahren hat keine automatische aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung gilt im Grenzverfahren im Grundsatz nicht. Im Trilog sollte in der Asylverfahrensverordnung der Anspruch auf aufschiebende Wirkung verankert werden. Wer sich in den Asylgrenzverfahren befindet, braucht freien und unkomplizierten Zugang zu rechtlichem Beistand. Neben einem Rechtsanspruch darauf müssen auch die praktischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, zum Beispiel durch ständige Anwesenheit von Rechtshilfeorganisationen und Dolmetschung.
6. EU-Rettungsmission etablieren: Tausende von Menschen sind im Mittelmeer bereits ertrunken. Ein finaler Beschluss muss eine EU-Rettungsmission auf die Beine stellen, um endlich das Sterben zu stoppen. Die zivile Seenotrettung muss gestärkt werden.
7. Mehr legale Fluchtwege ermöglichen: Die Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt und die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis müssen umfassend überarbeitet werden und Eingang in das GEAS finden. Zusätzlich braucht es endlich sichere Fluchtwege auch für Schutzsuchende, damit diese nicht über das Mittelmeer oder die Balkanroute in die Arme von Schleppern getrieben werden und ihr Leben riskieren müssen.