Antrag 86/II/2024 Menschenrechte verteidigen: Für eine solidarische und humane Migrationspolitik

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD Berlin bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zu den sozialdemokratischen Werten von Solidarität und Humanität.

Gegenwärtig werden in der Migrationspolitik grundlegende Rechte in Frage gestellt. Es ist unsere Pflicht, uns entschlossen für die Verteidigung von Menschenrechten einzusetzen.

 

Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, wie derzeit angedacht, widerspricht diesen Werten zutiefst. Sie stigmatisiert und verhindert das gleichberechtigte Zusammenleben, insbesondere wegen der geplanten Bargeldbeschränkung einschließlich der kostenaufwändigen bürokratischen Umsetzung. Dadurch wird die gesellschaftliche Ausgrenzung weiter manifestiert. Solidarität bedeutet, gesellschaftlich ohnehin benachteiligte Personengruppen zu stärken und nicht zu diskriminieren.

 

Abschiebungen in Länder, in denen Menschen Folter und der Tod drohen, stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Ein Rechtsstaat wie Deutschland hat die Verantwortung, sich für den Schutz von Menschen einzusetzen, die vor Verfolgung und Gewalt fliehen. Diese Grundsätze sind in den Europäischen Menschenrechtskonventionen verankert, die Deutschland in Bewusstsein seiner Verantwortung mitträgt.

 

Das Recht auf Asyl ist ein Kernbestandteil unserer Verfassung und der internationalen Verpflichtungen Deutschlands und endet nicht an den nationalen Grenzen. Der Zugang zu fairen Asylverfahren ist unverzichtbar, um das Recht auf Asyl nicht auszuhöhlen.

 

Die SPD Berlin tritt weiterhin für eine Politik ein, die sich an den Grundwerten der Solidarität und Humanität gegenüber allen Menschen orientiert, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD Berlin bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zu den sozialdemokratischen Werten von Solidarität und Humanität. Gegenwärtig werden in der Migrationspolitik grundlegende Rechte in Frage gestellt.

 

Es ist unsere Pflicht, uns entschlossen für die Verteidigung von Menschenrechten einzusetzen.

 

Ein Rechtsstaat wie Deutschland hat die Verantwortung, sich für den Schutz von Menschen einzusetzen, die vor Verfolgung und Gewalt fliehen. Diese Grundsätze sind in den Europäischen Menschenrechtskonventionen verankert, die Deutschland in Bewusstsein seiner Verantwortung mitträgt. Das Recht auf Asyl ist ein Kernbestandteil unserer Verfassung und der internationalen Verpflichtungen Deutschlands und endet nicht an den nationalen Grenzen. Der Zugang zu fairen Asylverfahren ist unverzichtbar, um das Recht auf Asyl nicht auszuhöhlen.

Solidarität bedeutet, gesellschaftlich ohnehin benachteiligte Personengruppen zu stärken und nicht zu diskriminieren.

Wir fordern mehr Investitionen in die Präventionsarbeit für Geflüchtete, einen leichteren Zugang zu Arbeit, niedrigschwellige Therapie Angebote, auch für minderjährige Geflüchtete, Personal an Schulen, das speziell für den Umgang mit Geflüchteten geschult ist und deren Muttersprachen spricht und menschenwürdige Unterkünfte.

  • Investition in die Präventionsarbeit für Geflüchtete und Verbesserung der Lage von Geflüchteten heißt für uns sicherzustellen:
    • Leichterer Zugang zu Arbeit
    • Niederschwellige Therapieangebote, auch für minderjährige Geflüchtete, etwa an Schulen
    • Extrapersonal an Schulen, das speziell für den Umgang mit Geflüchteten geschult ist und in der Anfangszeit deren Muttersprachen spricht
    • menschenwürdige Unterkünfte und aktive Einbindung in integrative Prozesse

 

Abschiebungen in Länder, in denen Menschen Folter und der Tod drohen, stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar.

 

Der Flüchtlingsschutz muss insbesondere für nicht sichere Herkunftsländer wie Afghanistan, Syrien, Iran, Irak und Libyen anerkannt werden, um Abschiebungen in diese Länder oder Anrainerstaaten, die gegen das Refoulement-Verbot verstoßen und z.B. nach Afghanistan und Syrien abschieben (wie die Türkei und Pakistan), zu verhindern. Wir fordern ein Abschiebungsverbot im Asylverfahren für diese Länder festzustellen. Die SPD lehnt die Einrichtung von sog. „Return Hubs“ in Drittstaaten ab.

 

Abschiebungen in die Türkei sind nur in absoluten Ausnahmen nach vollständiger Prüfung im Einzelfall zulässig.

 

Die zuständigen Stellen im Land Berlin werden aufgefordert unverzüglich die derzeitige Abschiebepraxis zu evaluieren und sich dafür einzusetzen Abschiebungen soweit diese überhaupt erfolgen müssen, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen umzusetzen. Wir fordern die Verpflichtung der staatlichen Institutionen vor jeder Abschiebung eine hinreichende aktuelle Prüfung des persönlichen Einzelfalls vorzunehmen und tatsächliche Gefährdungen auszuschließen.

Das Land Berlin wird aus den oben genannten Gründen keine Abschiebungen in die obig genannten Länder oder ihre Anrainerstaaten vornehmen.

 

Wir fordern weiter verbindliche Abschieberegeln zu erlassen, in denen Regelungen für Abschiebungen für nicht sichere Länder abgestuft an die Schwere der Straftaten oder an den politischen Extremismus anzuknüpfen festzulegen sind, die jedenfalls enthalten müssen:

 

Aussetzung der Abschiebungen bei Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sowie bei politischem Extremismus zu Sicherstellung der vollständigen Verbüßung der verurteilten Strafen. Festlegung in den Strafurteilen, inwieweit nach deren Verbüßung statt einer (Re-) Sozialisierung, eine Abschiebung auf Grund einer Feststellung einer weiter bestehenden tatsächlichen Gefahr für Leib und Leben am Ende der Strafzeit zu erfolgen hat;

Die Grundsätzliche Aussetzung der Abschiebung bei einfachen Delikten zur Deckung des Existenzminimums;

Die Sicherheit abzuschiebender Personen darf nicht durch Abschiebung an Nachbarländer umgangen werden,

Die SPD Berlin tritt weiterhin für eine Politik ein, die sich an den Grundwerten der Solidarität und Humanität gegenüber allen Menschen orientiert, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, ihrem Lebensalter, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder ihrem sozialen Status.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die SPD Berlin bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zu den sozialdemokratischen Werten von Solidarität und Humanität. Gegenwärtig werden in der Migrationspolitik grundlegende Rechte in Frage gestellt.

Es ist unsere Pflicht, uns entschlossen für die Verteidigung von Menschenrechten einzusetzen.

Ein Rechtsstaat wie Deutschland hat die Verantwortung, sich für den Schutz von Menschen einzusetzen, die vor Verfolgung und Gewalt fliehen. Diese Grundsätze sind in den Europäischen Menschenrechtskonventionen verankert, die Deutschland in Bewusstsein seiner Verantwortung mitträgt. Das Recht auf Asyl ist ein Kernbestandteil unserer Verfassung und der internationalen Verpflichtungen Deutschlands und endet nicht an den nationalen Grenzen. Der Zugang zu fairen Asylverfahren ist unverzichtbar, um das Recht auf Asyl nicht auszuhöhlen.

Solidarität bedeutet, gesellschaftlich ohnehin benachteiligte Personengruppen zu stärken und nicht zu diskriminieren.

Wir fordern mehr Investitionen in die Präventionsarbeit für Geflüchtete, einen leichteren Zugang zu Arbeit, niedrigschwellige Therapie Angebote, auch für minderjährige Geflüchtete, Personal an Schulen, das speziell für den Umgang mit Geflüchteten geschult ist und deren Muttersprachen spricht und menschenwürdige Unterkünfte.

  • Investition in die Präventionsarbeit für Geflüchtete und Verbesserung der Lage von Geflüchteten heißt für uns sicherzustellen:
    • Leichterer Zugang zu Arbeit
    • Niederschwellige Therapieangebote, auch für minderjährige Geflüchtete, etwa an Schulen
    • Extrapersonal an Schulen, das speziell für den Umgang mit Geflüchteten geschult ist und in der Anfangszeit deren Muttersprachen spricht
    • menschenwürdige Unterkünfte und aktive Einbindung in integrative Prozesse

Abschiebungen in Länder, in denen Menschen Folter und der Tod drohen, stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar.

Der Flüchtlingsschutz muss insbesondere für nicht sichere Herkunftsländer wie Afghanistan, Syrien, Iran, Irak und Libyen anerkannt werden, um Abschiebungen in diese Länder oder Anrainerstaaten, die gegen das Refoulement-Verbot verstoßen und z.B. nach Afghanistan und Syrien abschieben (wie die Türkei und Pakistan), zu verhindern. Wir fordern ein Abschiebungsverbot im Asylverfahren für diese Länder festzustellen. Die SPD lehnt die Einrichtung von sog. „Return Hubs“ in Drittstaaten ab.

Abschiebungen in die Türkei sind nur in absoluten Ausnahmen nach vollständiger Prüfung im Einzelfall zulässig.

Die zuständigen Stellen im Land Berlin werden aufgefordert unverzüglich die derzeitige Abschiebepraxis zu evaluieren und sich dafür einzusetzen Abschiebungen soweit diese überhaupt erfolgen müssen, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen umzusetzen. Wir fordern die Verpflichtung der staatlichen Institutionen vor jeder Abschiebung eine hinreichende aktuelle Prüfung des persönlichen Einzelfalls vorzunehmen und tatsächliche Gefährdungen auszuschließen.

Das Land Berlin wird aus den oben genannten Gründen keine Abschiebungen in die obig genannten Länder oder ihre Anrainerstaaten vornehmen.

Wir fordern weiter verbindliche Abschieberegeln zu erlassen, in denen Regelungen für Abschiebungen für nicht sichere Länder abgestuft an die Schwere der Straftaten oder an den politischen Extremismus anzuknüpfen festzulegen sind, die jedenfalls enthalten müssen:

Aussetzung der Abschiebungen bei Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sowie bei politischem Extremismus zu Sicherstellung der vollständigen Verbüßung der verurteilten Strafen. Festlegung in den Strafurteilen, inwieweit nach deren Verbüßung statt einer (Re-) Sozialisierung, eine Abschiebung auf Grund einer Feststellung einer weiter bestehenden tatsächlichen Gefahr für Leib und Leben am Ende der Strafzeit zu erfolgen hat;

Die Grundsätzliche Aussetzung der Abschiebung bei einfachen Delikten zur Deckung des Existenzminimums;

Die Sicherheit abzuschiebender Personen darf nicht durch Abschiebung an Nachbarländer umgangen werden,

Die SPD Berlin tritt weiterhin für eine Politik ein, die sich an den Grundwerten der Solidarität und Humanität gegenüber allen Menschen orientiert, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, ihrem Lebensalter, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder ihrem sozialen Status.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: