Antrag 158/I/2025 Mehr Zeit mit der Familie, weniger Zeit mit dem Amt - Kombianträge für Familienleistungen einführen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, sich für die Einführung von Kombianträgen bei Familienleistungen einzusetzen. Dabei sollen Eltern nach dem Vorbild des Hamburger Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ mit nur einem Antrag ihrem Kind einen Namen geben, Geburtsurkunden bestellen, das Kind ins Meldewesen eintragen lassen und gleichzeitig das Kindergeld beantragen können. Die Beantragung soll sowohl online als auch analog direkt in den Geburtskliniken erfolgen können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, sich für die Einführung von Kombianträgen bei Familienleistungen einzusetzen. Dabei sollen Eltern nach dem Vorbild des Hamburger Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ mit nur einem Antrag ihrem Kind einen Namen geben, Geburtsurkunden bestellen, das Kind ins Meldewesen eintragen lassen und gleichzeitig das Kindergeld beantragen können. Die Beantragung soll sowohl online als auch analog direkt in den Geburtskliniken erfolgen können.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 6 2026:
Die SPD hat das Thema bereits konkret aufgegriffen. Auf Grundlage des Antrags Drs. 19/1588 vom 10.04.2024 hat das AGH am 07.11.2024 beschlossen, den Senat mit der Entwicklung von Kombianträgen für Familienleistungen nach dem Hamburger Vorbild zu beauftragen. Ziel ist, Leistungen rund um die Geburt gebündelt und möglichst in einem Verfahren zugänglich zu machen.

Der Stand der Umsetzung ist im Senatsbericht Drs. 19/2338 aus 2025 dargestellt. Danach gibt es bereits erste Schritte, etwa die digitale Übermittlung von Geburtsanzeigen durch Kliniken, die automatische Weiterleitung von Daten an Meldebehörden sowie einzelne Online-Anträge, z. B. für Geburtsurkunden, Elterngeld und auch das Kindergeld über die zuständige Familienkasse.

Ein vollständiger Kombiantrag besteht bislang noch nicht. Gründe sind vor allem notwendige technische Voraussetzungen wie die Verknüpfung von Registern sowie Abstimmungen mit Bundeszuständigkeiten beim Kindergeld. Die weiteren Schritte werden derzeit vorbereitet.“

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: