Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Richtlinie R-FGÜ 2001 (Einsatzgrenzen für Zebrastreifen) für Straßenabschnitte an Schulen, Senioreneinrichtungen und Einkaufsschwerpunkten dahingehend geändert wird, dass dort die Anordnung „FGÜ empfohlen“ (FGÜ laut § 26 StVO) schon bei wesentlich weniger Fußgängern sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen angesetzt wird, als dies derzeit der Fall ist und gleichzeitig auch die erforderliche Mindestzahl an Kraftfahrzeugen auf der Straße gesenkt wird.
Antrag 224/I/2018 Mehr Zebrastreifen an Schulen und Senioreneinrichtungen
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020:
Das Thema Schulwegsicherheit ist für die SPD-Fraktion von großer Bedeutung. Im Ersten Gesetz zur Änderung des Mobilitätsgesetzes werden mehrere Verbesserungen der Schulwegsicherheit von der SPD-Fraktion gefordert. So sollen u.a. beim Neubau von Schulen temporäre Querungshilfen zum Einsatz kommen dürfen, solange die Planung von z.B. Fußgängerüberwegen noch nicht abgeschlossen ist. Ebenfalls sollen pro Bezirk eine Mindestanzahl an Schulwegsicherheitsprojekten jährlich umgesetzt werden.
Das konkrete Anliegen des Antrags ist weiterhin in Bearbeitung. Die im Antrag adressierte Richtlinie R-FGÜ 2001, die vom BMVI erlassen wird, sieht nur in einem bestimmten Einsatzbereich mit entsprechenden Verkehrsstärken den Einsatz von Fußgängerüberwegen vor. Die Untergrenzen liegen bei mindestens 50 querenden Fußgänger/innen pro Stunde und mindestens 200 PKW pro Stunde. Für darunter liegende Verkehrsstärken ist dennoch eine Querungshilfe (wie eine Mittelinsel) möglich, für die ebenfalls die Regelungen im Mobilitätsgesetz gelten werden.
Überweisungs-PDF: