Antrag 223/I/2025 Mehr Diversität auf allen Ebenen der Berliner Verwaltung

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, unverzüglich folgende Maßnahmen zur Förderung einer diversen Verwaltung umzusetzen:

1. Schaffung von Vertreter*innen für Menschen mit Migrationsgeschichte mit folgenden Rechten:

a) Beteiligung an Stellenausschreibungen
b) Beteiligung am Auswahlverfahren
c) Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
d) Beteiligung an Beurteilungen
e) Einsicht in die Personalakten, sofern und soweit auf deren Inhalt zur Begründung von Entscheidungen Bezug genommen wird oder die Einwilligung der betroffenen Beschäftigten vorliegt
f) Einsicht in Bewerbungsunterlagen einschließlich der Unterlagen von Bewerber*innen, die nicht in die engere Auswahl einbezogen wurden

 

2. Verankerung von Diversity- und migrationsgesellschaftlicher Kompetenz

Diversity-Kompetenz sowie migrationsgesellschaftliche Kompetenz sollen in Anforderungsprofilen für Stellenbesetzungen regelmäßig als “unabdingbare Voraussetzung” festgelegt werden

 

3. Zwingende Einbindung externer Träger:innen mit Diversitätskompetenz

Externe Träger:innen mit Diversitätskompetenz müssen systematisch in die migrationsgesellschaftliche Ausrichtung der Behörden auf Landes- und Bezirksebene einbezogen werden, einschließlich gemeinsamer Strategieentwicklung

 

 

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, unverzüglich folgende Maßnahmen zur Förderung einer diversen Verwaltung umzusetzen:

  1. Schaffung von Vertreter*innen für Menschen mit Migrationsgeschichte mit folgenden Rechten:
    a) Beteiligung an Stellenausschreibungen
    b) Beteiligung am Auswahlverfahren
    c) Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
    d) Beteiligung an Beurteilungen
    e) Einsicht in die Personalakten, sofern und soweit auf deren Inhalt zur Begründung von Entscheidungen Bezug genommen wird oder die Einwilligung der betroffenen Beschäftigten vorliegt
    f) Einsicht in Bewerbungsunterlagen einschließlich der Unterlagen von Bewerber*innen, die nicht in die engere Auswahl einbezogen wurden
  2. Verankerung von Diversity- und migrationsgesellschaftlicher Kompetenz
    • Diversity-Kompetenz sowie migrationsgesellschaftliche Kompetenz sollen in Anforderungsprofilen für Stellenbesetzungen regelmäßig, jedenfalls bei Führungskräften, als “unabdingbare Voraussetzung” festgelegt werden
  3. Zwingende Einbindung externer Träger:innen mit Diversitätskompetenz
    • Externe Träger:innen mit Diversitätskompetenz sollen systematisch in die migrationsgesellschaftliche Ausrichtung der Behörden auf Landes- und Bezirksebene einbezogen werden, einschließlich gemeinsamer Strategieentwicklung

 

 

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:

(BPT raus)

 

Mehr Diversität auf allen Ebenen der Berliner Verwaltung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, unverzüglich folgende Maßnahmen zur Förderung einer diversen Verwaltung umzusetzen:

  1. Schaffung von Vertreter*innen für Menschen mit Migrationsgeschichte mit folgenden Rechten:
    a) Beteiligung an Stellenausschreibungen
    b) Beteiligung am Auswahlverfahren
    c) Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
    d) Beteiligung an Beurteilungen
    e) Einsicht in die Personalakten, sofern und soweit auf deren Inhalt zur Begründung von Entscheidungen Bezug genommen wird oder die Einwilligung der betroffenen Beschäftigten vorliegt
    f) Einsicht in Bewerbungsunterlagen einschließlich der Unterlagen von Bewerber*innen, die nicht in die engere Auswahl einbezogen wurden
  2. Verankerung von Diversity- und migrationsgesellschaftlicher Kompetenz
    • Diversity-Kompetenz sowie migrationsgesellschaftliche Kompetenz sollen in Anforderungsprofilen für Stellenbesetzungen regelmäßig, jedenfalls bei Führungskräften, als “unabdingbare Voraussetzung” festgelegt werden
  3. Zwingende Einbindung externer Träger:innen mit Diversitätskompetenz
    • Externe Träger:innen mit Diversitätskompetenz sollen systematisch in die migrationsgesellschaftliche Ausrichtung der Behörden auf Landes- und Bezirksebene einbezogen werden, einschließlich gemeinsamer Strategieentwicklung

 

Begründung

Die Berliner Bevölkerung ist durch eine hohe Vielfalt geprägt: Laut Mikrozensus 2023 haben 39,4 % der Einwohner*innen einen Migrationshintergrund. Demgegenüber steht laut der aktuellen Befragung des Migrationshintergrundes in der Berliner Verwaltung ein Anteil von lediglich 21,7 % Beschäftigten mit Migrationshintergrund im unmittelbaren Landesdienst. Diese Diskrepanz zeigt, dass Menschen mit Migrationsgeschichte in der Berliner Verwaltung unterrepräsentiert sind.

Besonders auffällig ist die geringe Repräsentation in Führungspositionen und bei Beamt*innen, wo der Anteil nur 15,9 % bzw. 15,2 % beträgt. Diese Unterrepräsentation führt dazu, dass die Bedürfnisse und Perspektiven einer bedeutenden Bevölkerungsgruppe nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Um eine Verwaltung zu gewährleisten, die die Vielfalt der Stadt widerspiegelt, sind gezielte Maßnahmen erforderlich. Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, durch die Schaffung von Vertreter*innen für Menschen mit Migrationsgeschichte, die Verankerung von Diversity-Kompetenz und die Einbindung externer Träger:innen eine diverse Verwaltung zu fördern und Chancengerechtigkeit zu gewährleisten.

 

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Berliner Verwaltung sowie die diversitätsorientierte Weiterentwicklung von Strukturen und Kompetenzen ist ein zentrales Anliegen der SPD-Fraktion.

Zu 1. Die im Antrag geforderte stärkere Berücksichtigung von Diversität bei Einstellungen und in der Personalentwicklung ist im Grundsatz durch das Berliner Partizipationsgesetz (PartMigG) angelegt. Die konkrete Umsetzung und Verbindlichkeit werden jedoch in den einzelnen Senatsverwaltungen bislang unterschiedlich gehandhabt. Das Anliegen bleibt weiterhin Gegenstand der politischen Begleitung. 2024 wurde erstmals eine freiwillige und anonyme Befragung zur Vielfalt im öffentlichen Dienst durchgeführt.

Zu 2. Zur Förderung einer diversitätsorientierten Organisationsentwicklung und Qualifizierung bestehen mit externen Beratungsstrukturen bereits entsprechende Ansätze. Die Fachstelle Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung (DOKE) ist ein Projekt von BQN – Zentrum für Diversitätskompetenz und wird durch die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung gefördert. Sie unterstützen die Verwaltung bei der Umsetzung.

Stellungnahme des Senats 2026:
Mehr Diversität auf allen Ebenen der Berliner Verwaltung

-> PartMigG Befragung Migrationshintergrund Die Koalition hat entsprechend des Ziels des Antrags für eine diverse Verwaltung und in Umsetzung des PartMigG konkrete Meilensteine gesetzt:

Mit der ersten freiwilligen und anonymen Befragung zum Migrationshintergrund Anfang 2024 konnte das Land Berlin erstmals ermitteln, wie hoch der Anteil der Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes mit Migrationshintergrund liegt. Grundlage der Befragung ist das 2021 beschlossene Partizipationsgesetz (PartMigG).

Die Teilnahmequote von ~22 Prozent (31.536 von etwa 143.000 Mitarbeitenden) ist ein Erfolg, denn sie liefert eine große und fundierte Datenbasis für weitere Analysen. Laut Befragungsergebnis haben insgesamt 21,7 Prozent der Mitarbeitenden im unmittelbaren Landesdienst einen Migrationshintergrund.

Das Partizipationsgesetz hat zum Ziel, den Anteil von Personen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung zu erreichen. Dieser beträgt laut Mikrozensus aktuell 39,4 Prozent.

Das Ergebnis ist ein Meilenstein in der Umsetzung des Partizipationsgesetzes: Zum ersten Mal gibt es verlässliche Zahlen zum Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Berliner Verwaltung. Es bestätigt die Annahme, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund unzureichend in der Berliner Verwaltung repräsentiert fühlen und unterstreicht damit den Handlungsbedarf in der Personalpolitik.

-> Fördermaßnahmen

Um den Anteil an Menschen mit Migrationsgeschichte in der Berliner Verwaltung gezielt zu fördern, werden Maßnahmen in den Bereichen Personalgewinnung, Personalbindung und Personalentwicklung erarbeitet, die von den einzelnen Dienststellen ergriffen werden können, um Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt zu fördern. Jede Dienststelle wird in Form von Förderplanwerkstätten seitens der Fachstelle PartMigG bei der (erstmaligen) Erstellung ihrer Förderpläne unterstützt. Beispiele für Fördermaßnahmen:

Personalgewinnung

- Zielgruppenspezifische Ansprache mithilfe von Jobmessen, Matching-Veranstaltungen, Kooperationen mit (post-)migrantischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzwerken

- Qualifizierungsprogramme, Hospitationen:

- Stellenausschreibungen und -ausschreibungen auf strukturelle Zugangshürden für potenzielle Bewerbende mit MH überprüfen

- Abbau von möglichen Sprachbarrieren im Auswahlverfahren

- Migrationsgesellschaftliche Kompetenz anforderungsspezifisch operationalisieren, berücksichtigen, abfragen und hoch gewichten

- Qualifizierung und Sensibilisierung im Bereich diskriminierungskritische / migrationsgesellschaftlich ausgerichtete Auswahlverfahren für Auswahlprozessbeteiligte

Personalbindung

- Gründung Mitarbeitendennetzwerk für Menschen mit Migrationsgeschichte

- Befragung zur Situation der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte: qualitativ, auch zu Diskriminierungserfahrungen

- Angebote für Schulungen und Fortbildungen zu den Themen Vielfalt, migrationsgesellschaftliche Kompetenz und Diverity-Kompetenz, Antidiskriminierung, Anti-/Rassismus; insbesondere für Führungskräfte mit und ohne eigene Migrationsgeschichte

- Geschäftsprozessanalyse: migrationsgesellschaftliches und diskriminierungssensibles Mainstreaming von Prozessen wie Onboarding, Sensibilisierung religiöse/kulturelle Feiertage, Organisationskultur, technische Voraussetzungen und Sensibilisierung für Schreibweise von Namen mit Sonderzeichen

Personalentwicklung

- Förderung der Netzwerkkompetenz: Teilnahme am MA-Netzwerk erwünscht und wertgeschätzt, im Rahmen der Arbeitszeit

- Mentoring-/Buddy-Programm: für angehende und neue Führungskräfte, für Quereinsteigende ohne/mit wenig Verwaltungserfahrung

- Aufstiegsprogramm für Mitarbeitende mit Migrationsgeschichte

- Angebote zur Fortbildung zur migrationsgesellschaftlichen Kompetenz: insb. auch für Führungskräfte mit und ohne Migrationsgeschichte von vielfältigen Teams

- Überarbeitung des Leitfadens Jahresgespräche: migrationsgesellschaftiche Kompetenz und vielfaltsgerechte und diskriminierungssensible Überarbeitung

- Förderung und Wertschätzung der Mehrsprachigkeit: wo relevant.

-> Diversity-Landesprogramm 2.0 – Diversitygerechte Verwaltungsleistungen Zur Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt in der Berliner Verwaltung hat der Senat am 10. März 2026 das Diversity Landesprogramm 2.0 beschlossen. Es unterstützt die Verwaltung dabei, ihre Leistungen für die Bevölkerung diskriminierungskritisch zu überprüfen und bestehende Hürden abzubauen, um allen Menschen in Berlin einen gleichberechtigten Zugang zur Verwaltung zu ermöglichen.

Das Diversity-Landesprogramm 2.0 besteht aus insgesamt 58 Maßnahmen, die zentral von federführenden Verwaltungen umgesetzt werden. Darüber hinaus dient das Programm als unterstützender Rahmen für Diversity-Prozesse, für die alle Verwaltungen dezentral zuständig sind (§ 11 LADG). Insgesamt umfasst das Diversity-Landesprogramm 29 übergreifende und 29 Maßnahmen in den Arbeitsbereichen Gesundheit und Soziales.

Die übergreifenden Maßnahmen betreffen Themen wie Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Publikumskontakt, den Ausbau von Beschwerdestrukturen oder auch die Untersuchung von Verwaltungsabläufen auf Diskriminierungsrisiken. Das Ziel dieser Maßnahmen besteht darin, Strukturen, Prozesse und Produkte zu schaffen, die von der gesamten Verwaltung genutzt werden können.

Die Handlungsfelder Gesundheit und Soziales betreffen Personen in besonders vulnerablen Lebenslagen, weshalb sich diese Themengebiete als Pilotbereiche mit Vorbildfunktion für die Umsetzung von handlungsfeldspezifischen Diversity-Maßnahmen in der Berliner Verwaltung anbieten.

Das Landesprogramm wird nach Senatsbeschluss in einem Zeitraum von drei Jahren (2026 bis 2029) umgesetzt.
Überweisungs-PDF: