Antrag 71/II/2014 Medizinische Notversorgung ist ein Menschenrecht! – Für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich im Einklang mit der in der Koalitionsvereinbarung 2011-2016 geplanten Einführung der bayerischen Praxis („Münchener Modell“) für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus einzusetzen.

 

Dazu gehört

  • Beauftragung einer Studie zur Lage der Menschen ohne legalen 
Aufenthaltsstatus in Berlin
  • Die Einrichtung eines Fonds für die Versorgung von Menschen ohne legalen 
Aufenthaltsstatus (zwecks Deckung von Geräte- und Laborkosten bei der ambulanten Notfallbehandlung sowie für die stationären Aufenthalte in Krankenhäusern sowie Versorgung von STD-Krankheiten und Infektionskrankheiten)
  • Rechtsgutachten zum Verhältnis der Mitteilungspflicht öffentlichen Ämter (z.B. des Sozialamtes) zu Schweigepflicht im Falle der Gesundheitsversorgung.
  • Finanzielle Unterstützung von Initiativen, die sich in Berlin Menschen ohne legalen Status widmen.
  • Sicherung einer frauenspezifischen Perspektive (z.B. Versorgung von Schwangeren im Rahmen des Mutterschutzes, Geburtsurkunden und Nachversorgung für Neugeborene).
  • Ausbau von Beratungsangeboten für den Betroffenen.

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Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Die SPD-Fraktion hat einen Antrag beschlossen, mit dem die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere verbessert werden soll. Bisher hat der Koalitionspartner dem Antrag nicht zugestimmt.