Antrag 30/I/2020 Maxigehalt: Absetzbarkeit hoher Managergehälter begrenzen

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Absetzbarkeit hoher Managergehälter als Betriebsausgabe und damit die steuerliche Subvention hoher Manager-gehälter auf eine Obergrenze von jährlich 500.000 € zu begrenzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Absetzbarkeit hoher Managergehälter als Betriebsausgabe und damit die steuerliche Subvention hoher Manager-gehälter auf eine Obergrenze von jährlich 500.000 € zu begrenzen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: In unserem Wahlprogramm haben wir festgelegt, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Manager*innengehältern zu begrenzen. Im Konkreten hatten wir uns parteiintern darauf geneigt, die Gehälter auf das 15-fache des Durchschnittseinkommens der Beschäftigten in dem Betrieb, in dem die Manager*innen beschäftigt sind, zu begrenzen. Ebenfalls war angedacht, die Absetzbarkeit von Manager:innengehältern als Betriebsausgabe auf 500.000,- zu deckeln. Darüber hinaus haben wir uns für die Ausweitung der Erbschaftssteuer sowie die Einführung einer Vermögenssteuer vorgenommen. Im Rahmen der Verhandlungen mit den Koalitionspartner:innen der Ampelkoalition waren diese Vorhaben leider nicht umsetzbar und sind daher kein Bestandteil des Koalitionsvertrages.

Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Beschlusslage (Zukunftsprogramm)
Überweisungs-PDF: