Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert zusammen mit den zuständigen Jugend- und Schulämtern die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Spracherwerb der Vorschulkinder durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.
Zu den Maßnahmen müssen zählen:
- Informationskampagnen und gezielte Hausbesuche bei Kindern, die keine Kita besuchen, sollen sicherstellen, dass alle Berliner Kinder zwei Jahre vor der Einschulung an dem qualifizierten Sprachtest in der Kita oder an einem Deutsch-4-Test für Nicht-Kita-Kinder teilnehmen und Eltern dies wissen.
- Bei der Feststellung eines Sprachförderbedarfes müssen Schul- und Jugendamt zeitnah und ressortübergreifend miteinander arbeiten und sicherstellen, dass zeitnah ein Kitaplatz oder ein Platz in einem Deutschkurs angeboten werden kann.
- Eine Rückmeldung an das Jugendamt muss unverzüglich nach Förderbedarffeststellung erfolgen – ebenso an das Schulamt, damit Maßnahmen zur Sprachförderung eingeleitet werden können.
- Senat und Bezirke müssen genügend Kita-Plätze für Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf schaffen. Insbesondere müssen die Kapazitäten für sprachfördernde Maßnahmen durch entsprechende Fachkräfte geschaffen werden.
- Kitas mit einem hohem Anteil an Kindern mit erhöhtem sollen so ausgestattet werden, dass diese Kindertagesstätten zusätzliche Fachkräfte für Sprachbildung erhalten und eine kontinuierliche, qualifizierte Sprachförderung für die Kinder mit Sprachförderbedarf gewährleisten.
- Die Wirksamkeit der Sprachförderung muss regelmäßig evaluiert werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert zusammen mit den zuständigen Jugend- und Schulämtern die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Spracherwerb der Vorschulkinder durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.
Zu den Maßnahmen müssen zählen:
- Informationskampagnen und gezielte Hausbesuche bei Kindern, die keine Kita besuchen, sollen sicherstellen, dass alle Berliner Kinder zwei Jahre vor der Einschulung an dem qualifizierten Sprachtest in der Kita oder an einem Deutsch-4-Test für Nicht-Kita-Kinder teilnehmen und Eltern dies wissen.
- Bei der Feststellung eines Sprachförderbedarfes müssen Schul- und Jugendamt zeitnah und ressortübergreifend miteinander arbeiten und sicherstellen, dass zeitnah ein Kitaplatz oder ein Platz in einem Deutschkurs angeboten werden kann.
- Eine Rückmeldung an das Jugendamt muss unverzüglich nach Förderbedarffeststellung erfolgen – ebenso an das Schulamt, damit Maßnahmen zur Sprachförderung eingeleitet werden können.
- Senat und Bezirke müssen genügend Kita-Plätze für Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf schaffen. Insbesondere müssen die Kapazitäten für sprachfördernde Maßnahmen durch entsprechende Fachkräfte geschaffen werden.
- Kitas mit einem hohem Anteil an Kindern mit erhöhtem sollen so ausgestattet werden, dass diese Kindertagesstätten zusätzliche Fachkräfte für Sprachbildung erhalten und eine kontinuierliche, qualifizierte Sprachförderung für die Kinder mit Sprachförderbedarf gewährleisten.
- Die Wirksamkeit der Sprachförderung muss regelmäßig evaluiert werden.
Beschluss-PDF: