Antrag 114/I/2017 Löschung öffentliche-rechtlicher Inhalte im Internet beenden

Status:
Annahme

Durch die technologische Verschmelzung von Fernsehen, Internet-Angeboten und Online-Mediatheken ist die Depublizierungspflicht (Löschung) aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 nicht mehr zeitgemäß. Öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte, die aus den Rundfunkbeiträgen der Zuschauerinnen und Zuschauer finanziert wurden, müssen in Zukunft auch online unbegrenzt verfügbar sein. Wir streben daher eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages an, mit der die Begrenzung der Verweildauer von Inhalten im Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender aufgehoben wird.

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)