Die Senatsschulverwaltung wird aufgefordert, die Lehrmittelfreiheit auch für die Jahrgänge ab der 7. bis zur 10. Klasse einzuführen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Die Fraktion und der Senat werden aufgefordert, Lernmittelfreiheit auch für die Jahrgänge ab der 7. bis zur 10. Klasse perspektivisch einzuführen.
PDF:
Beschluss:
Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
Die Fraktion und der Senat werden aufgefordert, Lernmittelfreiheit auch für die Jahrgänge ab der 7. bis zur 10. Klasse perspektivisch einzuführen.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II):
Die Lernmittelfreiheit bis zur Jahrgangsstufe 7 sind in §50 Abs. 2 des SchulG geregelt. Im Zuge einer möglichen SchulG-Novelle wird zwischen den Bildungspolitikerinnen der Koalition eine Ausweitung der Lehrmittelbefreiung und die damit verbundenen Kosten diskutiert. Allerdings stehen hierfür im laufenden Doppelhaushalt 2020/2021 keine Mittel zur Verfügung.
Überweisungs-PDF: