Antrag 28/I/2021 Berliner Gymnasien gemeinsam weiterentwickeln

Status:
Annahme mit Änderungen

Damit Gymnasien dem Anspruch des Förderns und Forderns junger Berliner:innen noch stärker gerecht werden können, braucht es Reformen für den Übergang und die Ressourcen inklusiver Arbeit an der Schulform. Wir wollen das Erleben von Scheitern für junge Menschen an der Schulform reduzieren und die Schulen in die Lage versetzen, intensiver und inklusiver mit allen ihren Schüler:innen zu arbeiten.

 

Konkret fordern wir:

 

  • die Einführung eines Chancencenters, das dem Schüler:innen- und Elternwillen nachgeschaltet die Eignung für das Gymnasium bestätigt und das Probejahr ersetzt,
  • die Abschaffung der schriftlichen Prüfungen der Gymnasien am Ende der 10. Klasse, um den Fokus auf die Vorbereitung der Qualifikationsphase zu erlauben, sowie
  • die Einführung einer verpflichtenden Inklusionsquote an Gymnasien, verbunden mit der Erweiterung von personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen. Diese Quote soll zu Beginn niedrig sein und stetig steigen, bis ein bestimmter Anteil an Schüler:innen mit Förderprognose an der Schule erreicht ist.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Berliner Gymnasien gemeinsam weiterentwickeln

 

 

Gymnasien sind eine der beiden starken Säulen des Berliner Schulsystems. Deshalb unterstützen wir sie in einer vielschichtigen Bildungslandschaft. Zehn Jahre nach der Schulstrukturreform ist es jedoch Zeit Bilanz zu ziehen und an einigen wesentlichen Stellen Anpassungen vorzunehmen.

Damit Gymnasien dem Anspruch des Förderns und Forderns junger Menschen noch stärker gerecht werden können, braucht es insbesondere eine Reform beim Übergang in das Gymnasium und eine Stärkung der inklusiven Arbeit in allen Schulformen.

Insbesondere fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und im Senat auf sich für folgende Anpassungen einzusetzen:

 

  • die Abschaffung der schriftlichen Prüfungen der Gymnasien am Ende der 10. Klasse, um den Fokus auf die Vorbereitung der Qualifikationsphase zu erlauben,
  • die Abschaffung des Probejahres durch ein standardisiertes Aufnahmeverfahren, das einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und die Stärken der Kinder in den Blick nimmt. So wird im Vorfeld des Übergangs geprüft, ob der Weg zum Abitur für das betroffene Kind auf dem Gymnasium sinnvoll ist oder ob das Abitur lieber auf einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr Zeit und mehr Unterstützung angestrebt werden sollte.-,
  • den Ausbau der Inklusion an Gymnasien analog zum Modell der Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen. Die Übernahme der Verantwortung für Schüler*innen mit Förderbedarf wird mit zusätzlicher Unterstützung für die Schulen verbunden. Der Inklusionsanteil soll im Verlauf der kommenden Legislatur schrittweise ausgebaut werden bis hin zu einer schulgesetzlich verankerten, festen Quote für alle Schulformen.

 

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Gymnasien sind eine der beiden starken Säulen des Berliner Schulsystems. Deshalb unterstützen wir sie in einer vielschichtigen Bildungslandschaft. Zehn Jahre nach der Schulstrukturreform ist es jedoch Zeit Bilanz zu ziehen und an einigen wesentlichen Stellen Anpassungen vorzunehmen.

Damit Gymnasien dem Anspruch des Förderns und Forderns junger Menschen noch stärker gerecht werden können, braucht es insbesondere eine Reform beim Übergang in das Gymnasium und eine Stärkung der inklusiven Arbeit in allen Schulformen.

Insbesondere fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und im Senat auf sich für folgende Anpassungen einzusetzen:

 

  • die Abschaffung der schriftlichen Prüfungen der Gymnasien am Ende der 10. Klasse, um den Fokus auf die Vorbereitung der Qualifikationsphase zu erlauben,
  • die Abschaffung des Probejahres durch ein standardisiertes Aufnahmeverfahren, das einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und die Stärken der Kinder in den Blick nimmt. So wird im Vorfeld des Übergangs geprüft, ob der Weg zum Abitur für das betroffene Kind auf dem Gymnasium sinnvoll ist oder ob das Abitur lieber auf einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule mit mehr Zeit und mehr Unterstützung angestrebt werden sollte.-,
  • den Ausbau der Inklusion an Gymnasien analog zum Modell der Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen. Die Übernahme der Verantwortung für Schüler*innen mit Förderbedarf wird mit zusätzlicher Unterstützung für die Schulen verbunden. Der Inklusionsanteil soll im Verlauf der kommenden Legislatur schrittweise ausgebaut werden bis hin zu einer schulgesetzlich verankerten, festen Quote für alle Schulformen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Der neue Senat nimmt den Beschluss zur Kenntnis.

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 heißt es zum MSA an Gymnasien: „Die Abschlüsse und Übergangskriterien an der Schnittstelle zur gymnasialen Oberstufe und die Prüfung zum Mittleren Schulabschluss (MSA) werden evaluiert und gegebenenfalls verändert. Bei den MSA-Prüfungen wird der Asynchronität der Schularten Rechnung getragen

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 heißt es zum Probejahr: „Die Gymnasien sollen künftig Verantwortung für den Bildungserfolg aller aufgenommenen Schülerinnen und Schüler übernehmen. Daher werden das Probejahr und das Abschulen durch geeignete Maßnahmen zur Eignungsfeststellung für Kinder ohne Gymnasialempfehlung ersetzt und die Gymnasien umfassend bei der Umsetzung unterstützt.

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 heißt es zur Inklusion: „Inklusion bedeutet für den Senat die Umsetzung einer Pädagogik, die alle Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität wertschätzt, ihre Bedürfnisse achtet, Stärken erkennt, sie fördert und Vielfalt als Chance für erfolgreiches gemeinsames Lernen versteht. Ziel ist es, alle Schulen des Landes Berlin, einschließlich der Gymnasien, zu inklusiven Schulen weiterzuentwickeln. Dafür wird ein zeitbezogener Stufenplan für die nächsten relevanten Schritte erarbeitet. Der Senat fördert das inklusive Gymnasium in einem Modellprojekt. Der Ausbau der vorgesehenen 36 Schwerpunktschulen soll in dieser Wahlperiode abgeschlossen werden.“
Überweisungs-PDF: