Antrag 04/II/2014 Leistungsabsenkungen nur noch auf die Regelleistungen

1. Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im Bundestag dafür einzusetzen, dass Leistungsabsenkungen (Sanktionen) sich nur noch auf die Regelleistungen, nicht auf die Kosten der Unterkunft beziehen.

 

2. Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und in der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe dafür einzusetzen, dass die Einhaltung einer Sanktionsquote kein Unternehmensziel der Bundesagentur für Arbeit sein darf.

 .

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag beschlossen: Reformen im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und im Recht der Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung (SGB III). Das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II (Rechtsvereinfachung) enthält im Wesentlichen die Umsetzung von Vorschlägen zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Diese wurden durch die von der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts, einschließlich des Verfahrensrechts, im SGB II erarbeitet. Weitergehende Leistungsverbesserungen sind an der Blockadehaltung von CDU/CSU gescheitert.