Die sozialdemokratischen Mandats- und Funktionsträgerinnen und -träger sowie die zuständigen Gremien werden aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Reform des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einzusetzen, die die Lebensleistung langjährig in Deutschland lebender Eltern – insbesondere von Frauen mit Sorgerecht – rechtlich anerkennt und absichert.
Wir fordern insbesondere:
1. Anerkennung von Sorgearbeit als gesellschaftliche Leistung
Haushaltsführung und Kindererziehung sind als gleichwertiger Beitrag zum Gemeinwesen bei der Lebensunterhaltssicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 AufenthG anzuerkennen. Wer Kinder großgezogen hat, die heute als Arbeitnehmende und Fachkräfte arbeiten und als Mitbürgerinnen und Mitbürger Steuern zahlen, hat bereits einen nachhaltigen Beitrag zum Sozialstaat geleistet.
2. Eigenständiges Daueraufenthaltsrecht nach langfristigem rechtmäßigem Aufenthalt sollen Personen, die
a) sich seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und somit ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben
b.) Eltern von Personen mit Aufenthaltstitel oder deutscher Staatsangehörigkeit sind,
erhalten. Eine Niederlassungserlaubnis soll unabhängig von einer vollständigen eigenständigen Lebensunterhaltssicherung im Alter erteilt werden.
