Für die Durchführung von Landes- und Bundesparteitagen wird ein Leitbild verabschiedet, welches folgende Kernelemente enthält:
- Ausufernde Generaldebatten sind zu vermeiden. Die Dominanz durch Redebeiträge der Parteispitze und vereinbarte Grußworte wird eingeschränkt (max. 1 Stunde).
- Zwei Drittel der Parteitage sollen künftig für die Antragsberatungen aufgewendet werden, bei Parteitagen mit satzungsgemäßen Wahlen gilt mindestens ein Drittel.
- Die Praxis, Anträge aus den Gliederungsebenen durch nach Antragsschluss eingereichte Leitanträge der Vorstände zu erledigen, ist zu beenden.
- Mit der Einberufung der Parteitage sind thematische Schwerpunkte zu veröffentlichen, zu denen intensiver diskutiert wird. Reden der Parteispitzen und vereinbarte Grußworte sollen sich in der Regel auf diese Schwerpunkte beziehen.
- Statutenändernde Anträge, die eine Zweidrittelmehrheit aller Delegierten – nicht nur der Anwesenden – benötigen, müssen am Anfang der Parteitage behandelt werden.
- Die Mitglieder der Kreise sollen nach den Parteitagen die Möglichkeit erhalten, mit den entsendeten Delegierten ins Gespräch zu kommen und die vergangenen Parteitage zu reflektieren.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 01/II/2018 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
- LPT I/2018: Überwiesen an Organisationspolitische Kommission
- Im Antrag 01/II/2018 befasst im Kapitel 6. Landesparteitage – a. Tagesordnung