Antrag 78/II/2023 Krankheit und Tod gehören zum Leben – Pallativ- und Hospizversorgung stärken!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Sicherstellung einer würdevollen und qualitativ hochwertigen Versorgung von schwerkranken Menschen muss für uns als Gesellschaft eine wichtige Rolle einnehmen. Denn Krankheit und Tod gehören zum Leben dazu. Wir wollen, dass Menschen an ihrem Lebensende und diejenigen, die sich um sie kümmern, adäquat versorgt und betreut werden.

 

Wir fordern die SPD Berlin, die Mitglieder der SPD-Fraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich für folgende Forderungen einzusetzen:

 

  • Das Bewusstsein für die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Gesellschaft soll durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote des Landes Berlin gestärkt werden. Die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung müssen bekannter werden. Schwerkranke und Trauernde sind Teil unserer Gesellschaft. Es gilt zu verhindern, dass sie an den Rand gedrängt oder “unsichtbar” werden. Wir wollen die Berliner Stadtgesellschaft für das Thema sensibilisieren.
  • Angebote für Trauernde müssen Teil der sozialen Infrastruktur auf kommunaler Ebene sein. Das Land Berlin soll Angebote in den Bezirken und Kiezen unterstützen, die sich dieser Arbeit widmen. Insbesondere sind bereits bestehende Angebote (Trauergruppen, Trauercafés, Trauerbegleitungen etc.) von stationären Hospizen und ambulanten Hospizidiensten mit einzubeziehen. Die psychosoziale Betreuung von schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen sollte gestärkt werden. Hierzu muss der niedrigschwellige Zugang zu professionellen Beratungsstellen und psychologischen Diensten sichergestellt werden.
  • Gute Arbeit benötigt auch eine ausreichende Finanzierung. Auf Landesebene ist zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um Trauerarbeit zu bezuschussen. Trauerarbeit ist auch Prävention! Durch Trauerarbeit können Folgeerkrankungen und Arbeitsausfälle vermieden und reduziert werden.
  • Eine effektive Hospiz- und Palliativversorgung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Behörden, Krankenkassen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hausärzt*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen. Daher sollte der Ausbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen durch das Land Berlin unterstützt werden. Der einjährige “Runde Tisch” Hospiz- und Palliativversorgung ist hierfür nicht ausreichend. Ziel muss es sein, einen barrierefreien Übergang zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen sicherzustellen und die bestmögliche Betreuung für schwerkranke Menschen zu gewährleisten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Sicherstellung einer würdevollen und qualitativ hochwertigen Versorgung von schwerkranken Menschen muss für uns als Gesellschaft eine wichtige Rolle einnehmen. Denn Krankheit und Tod gehören zum Leben dazu. Wir wollen, dass Menschen an ihrem Lebensende und diejenigen, die sich um sie kümmern, adäquat versorgt und betreut werden.

 

Wir fordern die SPD Berlin, die Mitglieder der SPD-Fraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich für folgende Forderungen einzusetzen:

 

  • Das Bewusstsein für die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Gesellschaft soll durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote des Landes Berlin gestärkt werden. Die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung müssen bekannter werden. Schwerkranke und Trauernde sind Teil unserer Gesellschaft. Es gilt zu verhindern, dass sie an den Rand gedrängt oder “unsichtbar” werden. Wir wollen die Berliner Stadtgesellschaft für das Thema sensibilisieren.
  • Angebote für Trauernde müssen Teil der sozialen Infrastruktur auf kommunaler Ebene sein. Das Land Berlin soll Angebote in den Bezirken und Kiezen unterstützen, die sich dieser Arbeit widmen. Insbesondere sind bereits bestehende Angebote (Trauergruppen, Trauercafés, Trauerbegleitungen etc.) von stationären Hospizen und ambulanten Hospizidiensten mit einzubeziehen. Die psychosoziale Betreuung von schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen sollte gestärkt werden. Hierzu muss der niedrigschwellige Zugang zu professionellen Beratungsstellen und psychologischen Diensten sichergestellt werden.
  • Gute Arbeit benötigt auch eine ausreichende Finanzierung. Auf Landesebene ist zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um Trauerarbeit zu bezuschussen. Trauerarbeit ist auch Prävention! Durch Trauerarbeit können Folgeerkrankungen und Arbeitsausfälle vermieden und reduziert werden.
  • Eine effektive Hospiz- und Palliativversorgung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Behörden, Krankenkassen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hausärzt*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen. Daher sollte der Ausbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen durch das Land Berlin unterstützt werden. Ziel muss es sein, einen barrierefreien Übergang zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen sicherzustellen und die bestmögliche Betreuung für schwerkranke Menschen zu gewährleisten.
Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die Sicherstellung einer würdevollen und qualitativ hochwertigen Versorgung von schwerkranken Menschen muss für uns als Gesellschaft eine wichtige Rolle einnehmen. Denn Krankheit und Tod gehören zum Leben dazu. Wir wollen, dass Menschen an ihrem Lebensende und diejenigen, die sich um sie kümmern, adäquat versorgt und betreut werden.

 

Wir fordern die SPD Berlin, die Mitglieder der SPD-Fraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich für folgende Forderungen einzusetzen:

 

  • Das Bewusstsein für die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Gesellschaft soll durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote des Landes Berlin gestärkt werden. Die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung müssen bekannter werden. Schwerkranke und Trauernde sind Teil unserer Gesellschaft. Es gilt zu verhindern, dass sie an den Rand gedrängt oder “unsichtbar” werden. Wir wollen die Berliner Stadtgesellschaft für das Thema sensibilisieren.
  • Angebote für Trauernde müssen Teil der sozialen Infrastruktur auf kommunaler Ebene sein. Das Land Berlin soll Angebote in den Bezirken und Kiezen unterstützen, die sich dieser Arbeit widmen. Insbesondere sind bereits bestehende Angebote (Trauergruppen, Trauercafés, Trauerbegleitungen etc.) von stationären Hospizen und ambulanten Hospizidiensten mit einzubeziehen. Die psychosoziale Betreuung von schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen sollte gestärkt werden. Hierzu muss der niedrigschwellige Zugang zu professionellen Beratungsstellen und psychologischen Diensten sichergestellt werden.
  • Gute Arbeit benötigt auch eine ausreichende Finanzierung. Auf Landesebene ist zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um Trauerarbeit zu bezuschussen. Trauerarbeit ist auch Prävention! Durch Trauerarbeit können Folgeerkrankungen und Arbeitsausfälle vermieden und reduziert werden.
  • Eine effektive Hospiz- und Palliativversorgung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Behörden, Krankenkassen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hausärzt*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen. Daher sollte der Ausbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen durch das Land Berlin unterstützt werden. Ziel muss es sein, einen barrierefreien Übergang zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen sicherzustellen und die bestmögliche Betreuung für schwerkranke Menschen zu gewährleisten.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

In Berlin gibt es für Erwachsene 32 ambulante Hospizdienste einschließlich Zweigstellen mit rund 2.100 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie 17 stationäre Hospize mit insgesamt 255 Plätzen für Erwachsene. Darunter befinden sich acht Plätze für die teilstationäre Betreuung und Versorgung tagsüber oder nachts im Ricam-Hospizzentrum in Rudow.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stehen insgesamt acht ambulante Kinderhospizdienste mit an die 400 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie mit dem Sonnenhof und dem Berliner Herz zwei stationäre Hospize mit insgesamt 21 Plätzen zur Verfügung. Bei letzterem sind fünf Plätze für Tages- oder Nachtbetreuung angesiedelt. Es werden jedes Jahr mehr Plätze und die SenWGP unterstützt die Träger bei Ausbau der Kapazitäten.
Überweisungs-PDF: