Antrag 51/I/2023 Kostenübernahme für LRS- und Dyskalkulie-Training 

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine Kostenübernahme des Trainings für Menschen mit Lese-Rechtschreibstörung und Dyskalkulie durch die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit einzusetzen. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine Kostenübernahme des Trainings für Menschen mit Lese-Rechtschreibstörung und Dyskalkulie durch die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit einzusetzen. 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Die Bundesagentur für Arbeit kann heute schon Menschen mit Lese-Rechtschreibstörung und Dyskalkulie fördern. Siehe dazu:

§81 Absatz 3a SGB III:

(3a) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zum Erwerb von Grundkompetenzen durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1. die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind und

2. der Erwerb der Grundkompetenzen die Grundlage schafft für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung oder allgemein die Beschäftigungsfähigkeit verbessert.

Die Fachliche Weisung der Bundesagentur führt weiterhin aus (hftps://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014613.pdf (Seite 11)):

3. Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen

(1) Fehlende Schlüsselqualifikationen und mangelnde Grundkompetenzen in Mathematik, Schreiben, Lesen und Information- und Kommunikationstechnologien (IKT) schränken den Zugang zu beruflichen Weiterbildungen ein, erschweren generell den Zugang in den Arbeitsmarkt und erhöhen die Beschäftigungsrisiken von geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Förderung des Erwerbs von Grundkompetenzen kann erfolgen, wenn die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung geschaffen oder allgemein die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird. Die Maßnahmen dienen damit nicht nur der Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung. Sie sollen sich auch an leistungsschwächere, geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten, deren Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien unzureichend sind, um den Zugang von geringqualifizierten Menschen zu beruflichen Weiterbildungsangeboten, aber auch generell den Zugang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und Beschäftigungsrisiken zu reduzieren.
Überweisungs-PDF: