Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats, des Bundesrats, der Bundestagsfraktion sowie der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird.
Darüber hinaus soll die Bundesebene ihre Schwerpunkte bei der Schulfinanzierung auf
- den bundesweiten Neu- und Ausbau der Gemeinschaftsschule (1. – 13. Klassenstufe) sowie
- auf den Ausbau eines flächendeckenden Ganztagsschulbetriebs in Verbindung mit einem individuellen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung
legen.
Bundesweiter Ausbau der Gemeinschaftsschule
Wir wollen, dass strukturell mehr Schüler*innen, die Bildung an Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen können und wollen den Ausbau der Gemeinschaftsschulen bundesweit aktiv vorantreiben.
Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und der Ausbau der Gemeinschaftsschule vom Bund zielgerichtet finanziert und gefördert werden.
Die Finanzierung des Ausbaus der Gemeinschaftsschule umfasst:
- die Neugründungen und den Neubau von Gemeinschaftsschulen,
- den Erweiterung von bestehenden Gemeinschaftsschulen durch eine Primarstufe und/oder eine Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe),
- den Umbau von Integrierten Gesamtschulen (IGS) und Stadtteilschulen in Gemeinschaftsschulen (1.-13. Klassenstufe),
- die Umwandlung einer bestehenden Oberschule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium) in eine Gemeinschaftsschule,
- eine bessere räumliche, materielle Ausstattung und Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule.
Ziel des Ausbaus der Gemeinschaftsschulen ist die Schaffung eines bundesweit flächendeckenden Angebots an in sämtlichen Kommunen erreichbaren und verfügbaren Gemeinschaftsschulen, das der Nachfrage der Eltern und Kinder gerecht werden kann.
Bundesweiter Ausbau des Ganztagsschulbetriebs und Rechtsanspruch
Durch den Ganztagsbetrieb entwickeln sich Schulen durch eine sinnvolle Verknüpfung von Bildung, gemeinsamem Lernen und einem reichhaltigen Freizeit- und Nachmittagsangebot zu Lern-, Erfahrungs- und Lebensorten für Schüler*innen. Wir wollen, dass der Ganztagsschulbetrieb flächendeckend an jeder Schule bundesweit ausgebaut wird. Von jedem Wohnort in Deutschland aus muss eine Schule mit Ganztagsbetrieb erreichbar sein und für alle Kinder bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Dazu soll auf Bundesebene das Kooperationsverbot aufgehoben werden und an jeder Schule der Ganztagsschulbetrieb zielgerichtet ausgebaut werden.
Die Aufgaben des Bundes beim Ausbau des Ganztagsschulbetriebs umfassen:
- die Schaffung einen individuellen Rechtsanspruchs auf die Betreuung in einem Schulganztag an allen Schulformen,
- Ausbau des Ganztagsschulbetriebs bundesweit an allen Schulen,
- die räumliche und materielle Ausstattung und Ausgestaltung des Ganztagsschulbetriebs,
- Förderung von und Abbau von bürokratischen Hürden für Kooperationen mit Kitas, Vereinen, Sportvereinen, Jugendzentren, Bildungsträgern und Initiativen zur Schaffung eines reichhaltigen und qualitativen Ganztagsschulangebots .
Die Gemeinschaftsschulen schaffen einen einzigartigen Bildungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse bis zum Abitur eine gemeinsame, bruchlose und inklusive Bildung und Erziehung bekommen können. Mit dieser reformpädagogischen Ausrichtung beweist die Gemeinschaftsschule als eine Schule für alle, dass es möglich ist, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler zu entkoppeln. Dieser Erfolg wurde mehrfach wissenschaftlich belegt.
Der Ganztagsschulbetrieb leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Ganztagsschulbetrieb schafft Raum und Zeit für ganzheitliche und soziale Lernerfahrungen und verbessert die Möglichkeiten der Schule, Schüler*innen individuell besser zu fördern. Damit mindert der Ganztagsschulbetrieb soziale Ungleichheiten und schafft mehr Chancengleichheit und höhere Bildungschancen für alle.
Der bundesweite Ausbau von Gemeinschaftsschulen und des Ganztagsschulbetriebs führt das Bildungswesen in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher zum Ziel der Chancengleichheit und guter Bildung für alle.
Um ein flächendeckendes Angebot von Gemeinschaftsschulen und eines Ganztagsbetriebs zu schaffen und für eine den Aufgaben und Anforderungen entsprechend ausgiebige Finanzierung zu gewährleisten, ist der Bund gefragt.
Das Kooperationsverbot, das nach wie vor eine Schulfinanzierung durch den Bund verhindert, muss dafür aufgehoben werden.
Damit ein gerechtes Bildungssystem auf Bundesebene entsteht und die finanzielle Situation des Bundesland, nicht zum Nachteil der dort aufwachsenden Schüler*innen wird.