Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode den erzwungenen Kompromiss mit dem Ziel einer Abschaffung des §219a StGB aufzukündigen.
Der Kompromiss um die Novellierung des § 219a Strafgesetzbuch schafft mehr Probleme als Lösungen für Schwangere in Notlagen. Und er zeigt die Rechtsunsicherheit der Ärztinnen und Ärzte.
Das Debakel um die Veröffentlichung der gesetzlich vorgesehenen Liste mit Praxen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, macht eindrücklich klar: Der § 219a ist und bleibt untauglich und muss abgeschafft werden.
Die von der Bundesärztekammer am 29. Juli veröffentlichte Liste hat nur 87 Einträge, davon allein 56 in Berlin. Weitere Einträge kommen aus Hamburg (26), Nordrhein-Westfalen (3) und Hessen (2). Die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sorgte bereits im Mai 2018 dafür, dass die Schwangere in Berlin trotz der unsicheren Lage um den §219a wenigstens wissen, wohin sie sich in ihrer Notlage wenden können.
Alle Schwangeren in der Bundesrepublik haben im Schwangerschaftskonflikt Anspruch auf fachärztliche Hilfe und Information.
Die sie betreuenden Ärztinnen und Ärzte haben Anspruch auf Rechtssicherheit.
Beides gibt es nur über eine ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch.
Beide – Schwangere im Schwangerschaftskonflikt und ihre Fachärztinnen und Fachärzte – dürfen nicht ihrer Notlage nicht in einen weiteren Runden Tisch des Bundesgesundheitsministers vertagt werden!