Wir erklären uns mit dem Anliegen des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen – Spekulation bekämpfen“ solidarisch und streben eine deutliche Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestands in Berlin an. Wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt, ist ein starker öffentlicher Wohnungssektor wichtig für die Mietenstabilität und damit die Lebensqualität in der Stadt.
Um den kommunalen Wohnungsbestand zu vergrößern ist eine Doppelstrategie notwendig:
- Es müssen deutlich mehr bezahlbare Wohnungen durch den Staat gebaut werden. Die dafür notwendigen Personalkapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind umgehend zu schaffen.
- Gleichzeitig sind geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich jetzt in privater Hand befinden, zu (re-)kommunalisieren.
Angesichts der dramatischen Mietpreisentwicklung in Berlin muss auch darüber nachgedacht werden, die Wohnungsbestände und Grundstücke großer profitmaximierender Wohnungsunternehmen zu enteignen bzw. zu vergesellschaften. Sowohl die Enteignung als auch die Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 14 und 15 Grundgesetz) und spiegeln den Gedanken wieder, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann.
Enteignungen und Vergesellschaftungen setzen in einem Rechtsstaat jedoch von Verfassungs wegen Entschädigungen voraus. Wie hoch die Entschädigung dabei sein muss, ist unter Fachleuten umstritten. Sofern private Wohnungen zwangsweise in kommunale Hand überführt werden sollen, ist daher durch sorgfältige Prüfung auszuschließen, dass die entstehenden Entschädigungskosten das Land Berlin finanziell überfordern und am Hindernis der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse scheitern.
Andere Instrumente zur (Re-)Kommunalisierung von Wohnraum stellen Vorkaufsrechte und Ankäufe auf freiwilliger Basis dar. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Berliner Bodenfonds ins Leben zu rufen, aus dessen Mitteln solche Ankäufe unbürokratisch, aber geordnet durchgeführt werden können. Dafür ist ein Ankaufverfahren zu schaffen, in dem anhand von klaren, sozial gerechten und am Schutz der Mieter*innen ausgerichteten Kriterien strategisch entschieden wird, welche Wohnungsbestände für einen Ankauf durch die öffentliche Hand in Frage kommen.