Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bereich Prostitution unter folgenden Aspekten voranzutreiben:
- Zwischen Prostitution und Menschenhandel ist zu differenzieren. Das Prostitutionsgesetz im Sinne der Verbesserung der Lebenssituation von Prostituierten muss weiterentwickelt und eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten mit klaren Vorgaben und Mindeststandards eingeführt werden. Denn nur so kann geprüft werden, ob in diesen Betrieben geregelte Arbeitsbedingungen (Sicherheit für die Prostituierten, Hygiene und bezahlbare Mieten) gewährleistet sind.
- Frauen, die in der Prostitution arbeiten, müssen sozialversichert sein. Es müssen regelmäßige Angebote für Gesundheitsuntersuchungen und Beratung außerhalb der Arbeitsstätten eingeführt werden. Für alle muss ein – auch den besonderen Bedingungen aller Altersgruppen – entsprechendes Beratungsangebot flächendeckend vorgehalten werden.
- Die SPD setzt sich überall dafür ein, weder Sperrbezirke noch Sperrzeiten einzuführen. Bestehende Sperrgebiete oder Sperrzeiten werden kritisch hinterfragt und gegebenenfalls aufgehoben.
Stellungnahme(n):
Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Die Fraktion hat in ihrer Klausurresolution zu Inneres einen klaren Beschluss gegen Sperrbezirke gefasst. Derartigen Vorschlägen der Innenverwaltung haben sich Senat und Fraktion erfolgreich entgegenstellt. Beratungsangebote wurden ausgebaut (Haushaltsberatung).
Parlamentarische Initiativen zur Anpassung des Prostitutionsschutzgesetzes wurden zurückgestellt, weil die Novellierung des Gesetzes auf Bundesebene abgewartet werden muss, bevor bundesrechtliche Regelungen auf Landesebene angepasst bzw. ergänzende Regelungen getroffen werden können.
Stellungnahme SenAIF:
Umsetzung im Rahmen der Tätigkeiten der SenAIF soweit möglich.