Antrag 95.1/II/2019 Kita-Qualität verbessern, Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten und Ausbildungssystem modernisieren

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses auf, den folgenden Punktekatalog zur Verbesserung der Kita-Infrastruktur in Berlin zu prüfen und umzusetzen.

 

Kita-Qualität verbessern

 

1. Heute schon an die Zukunft denken – Qualitätsausbau in Kitas weiter vorantreiben

 

Berlin verbessert auf Initiative der SPD kontinuierlich den Betreuungsschlüssel. Dieser Weg ist richtig, da er die Qualität der Bildungsangebote für die Kinder in den Kitas erhöht und die Belastung für die Erzieher*innen senkt. Auch wenn der Fachkräftemangel derzeit akut ist, kann nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu einer langfristigen Behebung des Mangels und damit auch zu einer Steigerung der Qualität beitragen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich für die Umsetzung der Beschlusslage der Berliner SPD einzusetzen und den Betreuungsschlüssel schrittweise auf 1:3 in der Krippe und in der Kita auf maximal 1:7,5 zu verbessern. Der Betreuungsschlüssel ist ganztägig und auch in Personal-„Notzeiten“ (z.B. bei Krankheit) mit einer Personalauslastung von über 100% zu gewährleisten.

 

2. Kita-Leitung großer Einrichtungen durch Freistellung von stellv. Leitung entlasten

Die Schlüsselposition von Kita-Leitungen für eine gute Qualität in den Einrichtungen ist empirisch bereits belegt. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung macht deutlich, wie stark sich das Berufsfeld der Kita-Leitung gewandelt hat, welchen hohen Belastungen die Leitungskräfte ausgesetzt sind und in welchen Spannungsfeldern sie sich täglich bewegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass in Einrichtungen über einer zu definierenden Mindestgröße die stellvertretende Leitung zusätzlich zur Kita-Leitung freigestellt wird. Je größer die Einrichtungen sind, desto größer sind auch potenzielle gesundheitliche Gefährdungen für die Kita-Leitung. Die Leitung hat jedoch als pädagogisches Vorbild und als Visionär*in eine Schlüsselfunktion für die Organisations- und Teamentwicklung und in dem Zusammenhang auch für die Kooperation mit den Familien und im Sozialraum, weshalb ein Ausfall der Leitungsebene in der Praxis zu großen Engpässen führt. Um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden, trägt die Freistellung der Stellvertretung effektiv und präventiv zur Unterstützung und Verantwortungsteilung der pädagogischen Leitung bei.

 

3. Bildungspotenziale nicht am Schreibtisch zurücklassen

Die Verwaltungsaufgaben in den Kitas nehmen weiter zu. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass:

 

  • an Kitas mit bis zu 60 Kindern der Anteil für Leitungstätigkeiten von derzeit 0,0111 auf 0,0222 Stellenanteile erhöht wird. (§19 VOKitaFöG)
  • an Kitas von 61 bis 120 Plätzen eine halbe Stelle für Verwaltungsmitarbeiter*innen per Finanzierung über das Kostenblatt zur Verfügung gestellt wird. Hier sollte ein Eingruppierung im Vergleich zu Schulsekretariaten (EG 6 TV-L) erfolgen.
  • an Kitas mit mehr als 120 Plätzen eine volle Stelle für Verwaltungsmitarbeiter*innen per Finanzierung über das Kostenblatt zur Verfügung gestellt wird. Hier sollte ein Eingruppierung im Vergleich zu Schulsekretariaten (EG 6 TV-L) erfolgen.

 

Volle Stellen für Verwaltungsmitarbeiter*innen können auch auf mehrere kleinere Kitas aufgeteilt und im Springersystem betreut werden.

Diese Verwaltungsmitarbeiter*innen sollen zusätzlich zur pädagogisch ausgebildeten Leitung eingestellt werden und die Leitung bei Aufgaben wie bspw. Aufnahme von Krankheitsmeldungen, Wartelisten-Management, Aktualisieren von Homepages und allgemeinen Schrift- und Telefonverkehr entlasten. Diese Personen sind dem Betreuungsschlüssel nicht anzurechnen.

 

4. Finanzierung von öffentlichen und freien Trägern für gute Qualität sichern

Die Berliner Kita-Landschaft ist bunt und das soll auch so bleiben. Ca. 25 Prozent der Berliner Kinder besuchen eine landeseigene Kita und erhalten dadurch eine vollständige Finanzierung durch das Land. Die freien Kitas tragen aktuell einen finanziellen Eigenanteil von 6 Prozent. Dieser wird in erster Linie durch geringere Ausgaben erbracht – mit oftmals negativen Auswirkungen auf die Qualität. Die derzeit geltende Finanzierung, die bis 2021 eine Erstattung von 95 Prozent vorsieht, ist besonders mit Blick auf die stetig steigenden Kosten (Miete, Betriebskosten, Sachkosten, etc.) kaum noch zu bewältigen. Der hohe Eigenanteil verschärft die derzeitig schwierige Personalsituation noch mehr. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Trägerbasisfinanzierung von 100 Prozent und die allgemeine Gleichstellung zwischen den öffentlichen und freien Trägern realisiert wird. Zugleich muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Erzieher*innen ankommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert für mehr Transparenz und Kontrolle dieser Kitas zu sorgen. Beispielsweise sollen freie Träger nur dann den vollen Finanzierungssatz bekommen, wenn sie ihr Personal mindestens tariflich bezahlen. Eine gleiche Behandlung aller Akteure und ein gemeinsames Vorgehen gegen Sozialdumping und schlechte Bedingungen an Kindertagesstätten stärken den Frühe-Bildungs-Standort Berlin.

 

5. Gerechte Mieten für Kitas

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für einen Kooperationsvertrag zwischen städtischen Wohnungsbaugesellschaften und freien Trägern von Kitas einzusetzen. Da Kitaträger einen Durchschnittspreis pro vergebenem Kitaplatz per Kostenblatt erhalten, sollten diese angesetzten Durchschnittsmieten auch den Kitaträgern angeboten werden. Hohe Mieten gehen sonst meist direkt in eine schlechtere Bezahlung des Personals über. Hier sind gerade die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit in die Verantwortung zu nehmen. Ob Ausgleichszahlungen für die Wohnungsunternehmen durch das Land Berlin finanziert werden sollen, gilt es zu prüfen. Mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte ein Kooperationsvertrag verhandelt und geschlossen werden, so dass alle öffentlichen Träger für geringe Mieten Kitas eröffnen können. Somit wird mit dem öffentlichen Wohnungsbau auch der kommunale Kita-Bau gefördert und Berlin bekommt einen stärkeren Einfluss in die kommunale Kitagestaltung und Bezahlung des Personals. Dies würde eine weitere Verbesserung in der Re-Kommunalisierung gesellschaftlich bedeutsamer Aufgaben für Berlin bedeuten Kitas freier Träger sollten bzgl. des Kündigungsschutzes Mietwohnungen gleichgestellt werden, damit sie besser geschützt sind.

 

Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten

 

6. Bezahlung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) – Altersarmut von Erzieherinnen stoppen

90% aller Frauen zwischen 30 Jahren und 50 Jahren verdienen nach Abzug aller Steuern und Beiträge unter 2000 Euro. Die meisten Erzieherinnen in Berlin gehören zu dieser Einkommensgruppe. Geringe Einkommen, fehlende Aufstiegschancen und kleine Renten im Alter sind mehrheitlich die Folge für Frauen. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen stehen in einem eklatanten Ungleichgewicht zu ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung für unsere Gesellschaft. Auch die in diesem Jahr durchgeführte Tariferhöhung reicht nicht aus, um mehrheitlich Erzieherinnen vor Altersarmut zu bewahren. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass staatlich anerkannte Erzieher*innen in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) bezahlt werden. Ein höherer Lohn ist der erste entscheidende Schritt, um diesen Beruf aufzuwerten und seiner Bedeutung für unsere Gesellschaft gerecht zu werden. Das Kostenblatt muss entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass die höheren Personalkosten nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen der Betreuungseinrichtungen führen. Wenn es nicht möglich ist, dies nach Abschluss der Tarifverhandlungen in der Tarifgemeinschaft durchzusetzen, sollte diese Lücke zu E 11 (TV-L) über eine Sonderzahlung geschlossen werden.

 

7. Stärkere Strukturierung des Arbeitsfelds und tätigkeitsbezogene Aufstiegschancen in Kitas schaffen

In einer stärkeren Strukturierung des Arbeitsfeldes mit unterschiedlichen Stellenprofilen für verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsstufen und die Etablierung von horizontalen wie vertikalen Karrieremöglichkeiten läge die Chance, die Tätigkeit in der Frühen Bildung für breitere Zielgruppen attraktiv zu machen. Beispielhaft seien die Tätigkeiten als Logopäden, Heilerziehern und fachspezifische Qualifizierungen, wie MINT etc. genannt, die sowohl für die berufsbegleitende Ausbildung als auch in der klassischen Fachschulausbildung wesentliche Teile der Qualifizierung in der Kita begleiten. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, weitere tätigkeitsbezogene Aufstiegsmöglichkeiten zu identifizieren und diese durch entsprechende Zulagen zu vergüten. Darüber hinaus sollte auch eine Entlastung für das ausbildende Personal erfolgen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen. Dies würde auch dazu beitragen, dass Fachkräfte, die ihr Studium an Hochschulen und Universitäten in Studiengängen mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen haben und bisher nicht in der Kita ankommen, Anreize haben, sich für solche Tätigkeiten zu bewerben und langfristig an das Arbeitsfeld der Frühen Bildung gebunden werden.

 

8. „Brennpunkt-Kitas“ zu Familienzentren ausbauen

In Berliner Stadtteilen mit besonders großen sozialen Herausforderungen ist die Rolle von Kitas für den Kiez umso wichtiger. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, einen massiven Ausbau von Kitas zu Familienzentren voranzutreiben. Nur mit Unterstützung von Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Stadtteilmüttern und -vätern und Übersetzer*innen können Kitas zu Leuchttürmen in ihren Kiezen werden. Familienzentren sind Investitionen in die Kieze, die dazu beitragen können, soziale Spaltung zu verhindern. Insbesondere beinhaltet dies den Auftrag an die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, ein System für eine dauerhafte Regelfinanzierung für Sozialarbeit in allen Berliner Kitas einzuführen.

 

9. Verbindliche Festsetzung der Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit (mpA)

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die mittelbare pädagogische Arbeit in Höhe von 23% der wöchentlichen Arbeitszeit im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) gesetzlich festgeschrieben wird, wie es vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung empfohlen wird, um den fachlichen Anforderungen des Berliner Bildungsprogramms gerecht zu werden. Bei einer Vollzeitstelle von 39 Wochenstunden entspricht dies einer Zeit von etwa neun Stunden für die mpA.

 

Ausbildungssystem modernisieren

 

10. Die Ausbildung als Chance verstehen – Anreize zum Ausbilden auch für Kitas schaffen

Immer mehr Menschen stellen sich den besonderen Herausforderungen einer berufsbegleitenden Ausbildung. Für die Kita bedeutet diese Form der Ausbildung, dass an zwei Tagen in der Woche Personal fehlt. Je mehr berufsbegleitende Auszubildende an einer Kita sind, desto größer sind die daraus resultierenden Engpässe. Zudem benötigen Auszubildende noch Hilfen, Hospitationen und individuelle Gespräche durch Praxisanleiter*innen. Wir fordern die SPD-Fraktion Berlin und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, den folgenden Paragrafen §11 Abs.3 Nr.2 VOKitaFöG so zu verändern, dass die berufsbegleitenden Azubis der zukünftigen Erzieher*innenausbildung schrittweise nicht mit im Personalschlüssel aufgeführt werden. Dies erhöht die Qualität der Ausbildung, reduziert die Belastung für das Personal und schafft gleichzeitig Anreize dafür, dass Kitas ausbilden. Einrichtungen bekommen somit mehr Personal und sichern sich gut ausgebildeten Nachwuchs. Um junge Menschen stärker für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, sollen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sich für eine Ausbildungsvergütung einsetzen, die an die mittlerweile hohen Lebenshaltungskosten in Berlin angepasst ist.

 

11. Ausbildung zur Frühen Bildung fokussieren und vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten ansprechender aufbereiten

Die derzeitige Ausbildung befähigt Erzieher*innen sowohl in Krippen, Kitas, Schule und Hort zu arbeiten, als auch in Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Ämtern sowie teilweise in Krankenhäusern und in der Altenarbeit tätig zu werden. Da die Vorbereitung auf einen Einsatz in nahezu allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu umfangreich für eine dreijährige Ausbildung erscheint, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, eine Spezialisierung zur „Fachkraft Kita, Schule, Hort“ im Rahmen der Ausbildung zu prüfen. Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, an einer transparenten Informationsplattform zu arbeiten, an der die vielfältigen Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten in Berlin für die Frühe Bildung übersichtlich und ansprechend dargestellt werden.

 

12. Pflichtpraktika der Erzieher*innen-Ausbildung vergüten

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für die flächendeckende Einführung einer Vergütung des die Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieher*in abschließenden Berufspraktikums einzusetzen. Eine Vergütung der vorherigen Pflichtpraktika während der Ausbildung ist ebenfalls zu prüfen. Zudem muss über Anreize sichergestellt werden, dass die Kita-Träger auch nach Einführung einer Vergütung ausreichend Plätze für derartige Praktika anbieten, in etwa über die Zuweisung zusätzlicher zweckgebundener Mittel oder eine anteilige Anrechnung auf den Personalschlüssel.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Kita-Qualität verbessern, Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten und Ausbildungssystem modernisieren

Wir haben die Kostenbefreiung des Kita-Besuches durchgesetzt. Bereits heute besuchen 95 % der über vierjährigen in Berlin eine Kindertagesstätte. Berlin verbessert auf Initiative der SPD kontinuierlich den Betreuungsschlüssel. Dieser Weg ist richtig, da er die Qualität der Bildungsangebote für die Kinder in den Kitas erhöht und die Belastung für die Erzieher*innen senkt. Auch wenn der Fachkräftemangel derzeit akut ist, kann nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu einer langfristigen Behebung des Mangels und damit auch zu einer Steigerung der Qualität beitragen.  Das aktuelle Tarifergebnis vom Frühjahr 2019 hat für die Erzieher*innen eine deutliche Verbesserung gebracht.  Das bietet uns mit dem Gute-Kita-Gesetz die Chance, eine erhebliche Verbesserung der Qualität in unseren Kitas zu erreichen.

 

Wir fordern dennoch die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, den folgenden Punktekatalog zur Verbesserung der Kita-Infrastruktur in Berlin sorgfältig zu prüfen:

 

Kita-Qualität verbessern

1. Heute schon an die Zukunft denken – Qualitätsausbau in Kitas weiter vorantreiben

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, den Betreuungsschlüssel bis 2023 deutlich zu verbessern. Berlin verbessert auf Initiative der SPD kontinuierlich den Betreuungsschlüssel. Dieser Weg ist richtig, da er die Qualität der Bildungsangebote für die Kinder in den Kitas erhöht und die Belastung für die Erzieher*innen senkt. Auch wenn der Fachkräftemangel derzeit akut ist, kann nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu einer langfristigen Behebung des Mangels und damit auch zu einer Steigerung der Qualität beitragen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich für die Umsetzung der Beschlusslage der Berliner SPD einzusetzen und den Betreuungsschlüssel schrittweise auf 1:3 in der Krippe und in der Kita auf maximal 1:7,5 zu verbessern. Der Betreuungsschlüssel ist ganztägig und auch in Personal-„Notzeiten“ (z.B. bei Krankheit) mit einer Personalauslastung von über 100% zu gewährleisten.

 

2. Kita-Leitung großer Einrichtungen durch Freistellung von stellv. Leitung entlasten

Die Schlüsselposition von Kita-Leitungen für eine gute Qualität in den Einrichtungen ist empirisch bereits belegt. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung macht deutlich, wie stark sich das Berufsfeld der Kita-Leitung gewandelt hat, welchen hohen Belastungen die Leitungskräfte ausgesetzt sind und in welchen Spannungsfeldern sie sich täglich bewegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass in Einrichtungen über einer zu definierenden Mindestgröße die stellvertretende Leitung zusätzlich zur Kita-Leitung freigestellt wird. Je größer die Einrichtungen sind, desto größer sind auch potenzielle gesundheitliche Gefährdungen für die Kita-Leitung. Die Leitung hat jedoch als pädagogisches Vorbild und als Visionär*in eine Schlüsselfunktion für die Organisations- und Teamentwicklung und in dem Zusammenhang auch für die Kooperation mit den Familien und im Sozialraum, weshalb ein Ausfall der Leitungsebene in der Praxis zu großen Engpässen führt. Um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden, trägt die Freistellung der Stellvertretung effektiv und präventiv zur Unterstützung und Verantwortungsteilung der pädagogischen Leitung bei.

 

3. Bildungspotenziale nicht am Schreibtisch zurücklassen

Die Verwaltungsaufgaben in den Kitas nehmen weiter zu. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass:

  • an Kitas mit bis zu 60 Kindern der Anteil für Leitungstätigkeiten von derzeit 0,0111 auf 0,0222 Stellenanteile erhöht wird. (§19 VOKitaFöG)
  • an Kitas von 61 bis 120 Plätzen eine halbe Stelle für Verwaltungsmitarbeiter*innen per Finanzierung über das Kostenblatt zur Verfügung gestellt wird. Hier sollte ein Eingruppierung im Vergleich zu Schulsekretariaten (EG 6 TV-L) erfolgen.
  • an Kitas mit mehr als 120 Plätzen eine volle Stelle für Verwaltungsmitarbeiter*innen per Finanzierung über das Kostenblatt zur Verfügung gestellt wird. Hier sollte ein Eingruppierung im Vergleich zu Schulsekretariaten (EG 6 TV-L) erfolgen.

Volle Stellen für Verwaltungsmitarbeiter*innen können auch auf mehrere kleinere Kitas aufgeteilt und im Springersystem betreut werden.

Diese Verwaltungsmitarbeiter*innen sollen zusätzlich zur pädagogisch ausgebildeten Leitung eingestellt werden und die Leitung bei Aufgaben wie bspw. Aufnahme von Krankheitsmeldungen, Wartelisten-Management, Aktualisieren von Homepages und allgemeinen Schrift- und Telefonverkehr entlasten. Diese Personen sind dem Betreuungsschlüssel nicht anzurechnen.

 

4. Finanzierung von öffentlichen und freien Trägern für gute Qualität sichern

Die Berliner Kita-Landschaft ist bunt und das soll auch so bleiben. Selbst bei der jetzt beschlossenen 95%-Refinanzierung für freie und öffentliche Träger sind stetig steigenden Kosten (Miete, Betriebskosten, Sachkosten, notwendige Investitionen in Aus- und Neubau etc.) kaum noch zu bewältigen. Der hohe Eigenanteil verschärft die derzeitig schwierige Personalsituation noch mehr. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Trägerbasisfinanzierung langfristig auf 100 Prozent angehoben wird . Zugleich muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Erzieher*innen ankommt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert für mehr Transparenz und Kontrolle aller Kitas zu sorgen. Beispielsweise sollen freie Träger nur dann den vollen Finanzierungssatz bekommen, wenn sie ihr Personal mindestens tariflich bezahlen. Eine gleiche Behandlung aller Akteure und ein gemeinsames Vorgehen gegen Sozialdumping und schlechte Bedingungen an Kindertagesstätten stärken den Frühe Bildungsstandort Berlin.

 

5. Gerechte Mieten für Kitas

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für einen Kooperationsvertrag zwischen städtischen Wohnungsbaugesellschaften und freien Trägern von Kitas einzusetzen. Da Kitaträger einen Durchschnittspreis pro vergebenem Kitaplatz per Kostenblatt erhalten, sollten diese angesetzten Durchschnittsmieten auch den Kitaträgern angeboten werden. Hohe Mieten gehen sonst meist direkt in eine schlechtere Bezahlung des Personals über. Hier sind gerade die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit in die Verantwortung zu nehmen. Ob Ausgleichszahlungen für die Wohnungsunternehmen durch das Land Berlin finanziert werden sollen, gilt es zu prüfen. Mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte ein Kooperationsvertrag verhandelt und geschlossen werden, so dass alle öffentlichen Träger für geringe Mieten Kitas eröffnen können. Somit wird mit dem öffentlichen Wohnungsbau auch der kommunale Kita-Bau gefördert und Berlin bekommt einen stärkeren Einfluss in die kommunale Kitagestaltung und Bezahlung des Personals. Dies würde eine weitere Verbesserung in der Re-Kommunalisierung gesellschaftlich bedeutsamer Aufgaben für Berlin bedeuten Kitas freier Träger sollten bzgl. des Kündigungsschutzes Mietwohnungen gleichgestellt werden, damit sie besser geschützt sind.

 

Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten

6. Bezahlung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern in Berlin nach Tarifgruppe E 11 (TV-L) – Altersarmut von Erzieherinnen stoppen

90% aller Frauen zwischen 30 Jahren und 50 Jahren verdienen nach Abzug aller Steuern und Beiträge unter 2000 Euro. Die meisten Erzieherinnen in Berlin gehören zu dieser Einkommensgruppe. Geringe Einkommen, fehlende Aufstiegschancen und kleine Renten im Alter sind mehrheitlich die Folge für Frauen. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen stehen in einem eklatanten Ungleichgewicht zu ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung für unsere Gesellschaft. Auch die in diesem Jahr durchgeführte Tariferhöhung reicht nicht aus, um mehrheitlich Erzieherinnen vor Altersarmut zu bewahren. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass staatlich anerkannte Erzieher*innen in Berlin deutlich besser bezahlt werden. Gerade kleine Kindern erfordern gut qualifizierte und gut finanzierte Löhne und Arbeitsbedingungen. Ein höherer Lohn ist der erste entscheidende Schritt, um diesen Beruf aufzuwerten und seiner Bedeutung für unsere Gesellschaft gerecht zu werden. Das Kostenblatt muss entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass die höheren Personalkosten nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen der Betreuungseinrichtungen führen. Klar ist, dass eine Lohndebatte auch über die Lohngruppen mit Gesellschaft, Gewerkschaft und Tarifpartner*innen geführt wird.

 

7. Stärkere Strukturierung des Arbeitsfelds und tätigkeitsbezogene Aufstiegschancen in Kitas schaffen

In einer stärkeren Strukturierung des Arbeitsfeldes mit unterschiedlichen Stellenprofilen für verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsstufen und die Etablierung von horizontalen wie vertikalen Karrieremöglichkeiten läge die Chance, die Tätigkeit in der Frühen Bildung für breitere Zielgruppen attraktiv zu machen. Beispielhaft seien die Tätigkeiten als Logopäden, Heilerziehern und fachspezifische Qualifizierungen, wie MINT etc. genannt, die sowohl für die berufsbegleitende Ausbildung als auch in der klassischen Fachschulausbildung wesentliche Teile der Qualifizierung in der Kita begleiten. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, weitere tätigkeitsbezogene Aufstiegsmöglichkeiten zu identifizieren und diese durch entsprechende Zulagen zu vergüten. Darüber hinaus sollte auch eine Entlastung für das ausbildende Personal erfolgen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen. Dies würde auch dazu beitragen, dass Fachkräfte, die ihr Studium an Hochschulen und Universitäten in Studiengängen mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen haben und bisher nicht in der Kita ankommen, Anreize haben, sich für solche Tätigkeiten zu bewerben und langfristig an das Arbeitsfeld der Frühen Bildung gebunden werden.

 

8. „Brennpunkt-Kitas“ zu Familienzentren ausbauen

In Berliner Stadtteilen mit besonders großen sozialen Herausforderungen ist die Rolle von Kitas für den Kiez umso wichtiger. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, einen massiven Ausbau von Kitas zu Familienzentren voranzutreiben. Nur mit Unterstützung von Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Stadtteilmüttern und -vätern und Übersetzer*innen können Kitas zu Leuchttürmen in ihren Kiezen werden. Familienzentren sind Investitionen in die Kieze, die dazu beitragen können, soziale Spaltung zu verhindern. Insbesondere beinhaltet dies den Auftrag an die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, ein System für eine dauerhafte Regelfinanzierung für Sozialarbeit in allen Berliner Kitas einzuführen.

 

9. Verbindliche Festsetzung der Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit (mpA)

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die mittelbare pädagogische Arbeit in Höhe von 23% der wöchentlichen Arbeitszeit im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) gesetzlich festgeschrieben wird, wie es vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung empfohlen wird, um den fachlichen Anforderungen des Berliner Bildungsprogramms gerecht zu werden. Bei einer Vollzeitstelle von 39 Wochenstunden entspricht dies einer Zeit von etwa neun Stunden für die mpA.

 

Ausbildungssystem modernisieren

10. Die Ausbildung als Chance verstehen – Anreize zum Ausbilden auch für Kitas schaffen

Immer mehr Menschen stellen sich den besonderen Herausforderungen einer berufsbegleitenden Ausbildung. Für die Kita bedeutet diese Form der Ausbildung, dass an zwei Tagen in der Woche Personal fehlt. Je mehr berufsbegleitende Auszubildende an einer Kita sind, desto größer sind die daraus resultierenden Engpässe. Zudem benötigen Auszubildende noch Hilfen, Hospitationen und individuelle Gespräche durch Praxisanleiter*innen. Wir fordern die SPD-Fraktion Berlin und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, den folgenden Paragrafen §11 Abs.3 Nr.2 VOKitaFöG so zu verändern, dass die berufsbegleitenden Azubis der zukünftigen Erzieher*innenausbildung schrittweise nicht mit im Personalschlüssel aufgeführt werden. Dies erhöht die Qualität der Ausbildung, reduziert die Belastung für das Personal und schafft gleichzeitig Anreize dafür, dass Kitas ausbilden. Einrichtungen bekommen somit mehr Personal und sichern sich gut ausgebildeten Nachwuchs. Um junge Menschen stärker für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, sollen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sich für eine Ausbildungsvergütung einsetzen, die an die mittlerweile hohen Lebenshaltungskosten in Berlin angepasst ist.

 

11. Ausbildung zur Frühen Bildung fokussieren und vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten ansprechender aufbereiten

Die derzeitige Ausbildung befähigt Erzieher*innen sowohl in Krippen, Kitas, Schule und Hort zu arbeiten, als auch in Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Ämtern sowie teilweise in Krankenhäusern und in der Altenarbeit tätig zu werden. Da die Vorbereitung auf einen Einsatz in nahezu allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu umfangreich für eine dreijährige Ausbildung erscheint, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, eine Spezialisierung zur „Fachkraft Kita, Schule, Hort“ im Rahmen der Ausbildung zu prüfen. Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses aufgefordert, an einer transparenten Informationsplattform zu arbeiten, an der die vielfältigen Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten in Berlin für die Frühe Bildung übersichtlich und ansprechend dargestellt werden.

 

12. Pflichtpraktika der Erzieher*innen-Ausbildung vergüten

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für die flächendeckende Einführung einer Vergütung des die Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Erzieher*in abschließenden Berufspraktikums einzusetzen. Eine Vergütung der vorherigen Pflichtpraktika während der Ausbildung ist ebenfalls zu prüfen. Zudem muss über Anreize sichergestellt werden, dass die Kita-Träger auch nach Einführung einer Vergütung ausreichend Plätze für derartige Praktika anbieten, in etwa über die Zuweisung zusätzlicher zweckgebundener Mittel oder eine anteilige Anrechnung auf den Personalschlüssel.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Der Qualitätsausbau von Kitas in Berlin wird vom AK II fortlaufend unterstützt und vorangetrieben. Seit dem Kita-Jahr 2019/2020 betreut eine Fachkraft zum Beispiel bei den Kindern bis 2 Jahre rechnerisch nur noch 3,75 Kinder (Ganztagsförderung, bisher 4 Kinder), bei den Kindern zwischen 2 und 3 sind es rechnerisch 4,75 Kinder (bisher 5 Kinder). Zum Vergleich: Vor Beginn der Qualitätsverbesserungen im Jahr 2016 musste sich eine Erzieherin bzw. ein Erzieher bei den Kindern bis 2 Jahre um rechnerisch 5 Kinder kümmern (Ganztagsförderung). Allein für diese Verbesserungen bringt Berlin weit über 100 Millionen Euro pro Jahr auf. Leitungskräfte können sich ab einer Kita-Größe von 90 Kindern vollständig auf die organisatorischen und anderen Leitungsaufgaben konzentrieren. Zum Vergleich: Bis Juli 2016 erfolgte die Freistellung erst ab einer Kita-Größe von 120 Kindern.   Die Aufgaben von Kita-Leitungen haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt und sind vielschichtig. Die fachpädagogischen und administrativen Anforderungen an die Leitung einer Kindertageseinrichtung wachsen stetig. Kita-Leitungen nehmen Managementaufgaben in einem sensiblen Umfeld wahr. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung des Bildungsauftrags und stellen die pädagogische Qualität sicher. Weiterhin sind sie verantwortlich für Personal, Budget und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei bilden sie die Schnittstelle zwischen Eltern/Kindern, Erzieherinnen bzw. Erziehern/Wirtschaftspersonal und den Trägern. Damit die Leistungen diesen vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben weiterhin angemessen gerecht werden können, ist eine Verbesserung des Leitungsschlüssels erforderlich. Im Vertrag des Landes Berlin mit dem Bund im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes ist eine Verbesserung des Leitungsschlüssels als eine der Maßnahmen vorgesehen, für die grundsätzlich Mittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls vertraglich festgelegt ist dabei jedoch, dass die Mittel an die tatsächliche Umsetzung der konkreten Maßnahme bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind. Sollten sich wesentliche Planungen oder Inhalte ändern oder der vereinbarte Umsetzungszeitpunkt nicht gehalten werden können, müsste der Bund hierüber informiert werden und es wären Nachverhandlungen erforderlich. Die vollständige Nutzbarkeit der eingeplanten Mittel zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt wäre in diesem Fall nicht sichergestellt. Im Haushaltsumsetzungsgesetz zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde der Leitungsanteil aufgrund der erhöhten fachpädagogischen und administrativen Anforderungen an die Leitung einer Kindertageseinrichtung um eine weitere Stufe erhöht. Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet, einen Anteil der Mittel für den Leitungszuschlag für Verwaltungsassistenzen zu verwenden. Die Einzelheiten werden in der Leistungsvereinbarung festgelegt. Insbesondere ist hierbei auch die Bewertung der Verwaltungsassistenz im Leitungsanteil des Kostenblatts zu betrachten. Die Erhöhung des Leitungsanteils soll den erhöhten fachpädagogischen und administrativen Anforderungen an die Leitung einer Kindertageseinrichtung Rechnung tragen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen Anteil der Mittel für den Leitungszuschlag für Verwaltungsassistenzen zu verwenden, damit die Kitaleitungen als zentrale Akteure im Prozess von Qualitätssicherung und -entwicklung gestärkt und ggf. auch von bürokratischen Aufgaben entlastet werden können. Hierfür stehen Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz zur Verfügung.   Um für die Kindertagespflege Räume zu gewinnen und zu sichern, fanden und finden Gespräche von SenBJF mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den Kirchen statt. Die Kindertagespflege ist in die Jugendhilfeplanungen der bezirklichen Jugendämter einbezogen. Erste städtebauliche Verträge mit dem Ziel der Errichtung von Kindertagespflegestellen wurden geschlossen, weitere werden folgen. Für die Anmietung von Räumen für die Kindertagespflege kann ein Mietzuschuss gewährt werden.   Der AK II hat mit Unterstützung der Koalition den Antrag „Sozial- und Erzieherberufe deutlich aufwerten und Einkommen von Berliner Erzieher/innen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen verbessern“ im März 2019 im Abgeordnetenhaus beschlossen. Der Senat wird hier aufgefordert alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine tarifliche Besserstellung von Erzieher*innen zu erwirken. Darüber hinaus soll die Differenz zwischen TVL und TVÖD SuE überwunden werden. Auf diesem Weg soll dem Fachkräftemangel in Kitas und anderen Bereichen begegnet werden. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs von Erzieher*innen in den Kitas stehen in den Jahren 2020 und 2021 je ca. 11 Mio. € zur Verfügung. Für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie wurde eine Besprechung zum Thema „Fachkräftebedarf in den Sozial- und Erzieherberufen: quantitative und qualitative Herausforderungen für die öffentlichen beruflichen Schulen“ mit Anhörung beantragt.   Mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz wurde im Juni 2020 im KitaFöG der Leitungsanteil aufgrund der erhöhten fachpädagogischen und administrativen Anforderungen an die Leitung einer Kindertageseinrichtung um eine weitere Stufe erhöht. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eröffnet, einen Anteil der Mittel für den Leitungszuschlag für Verwaltungsassistenzen zu verwenden. Die Einzelheiten werden in der Leistungsvereinbarung festgelegt. Insbesondere sei hierbei auch die Bewertung der Verwaltungsassistenz im Leitungsanteil des Kostenblatts zu betrachten. Gleichzeitig wurde in der Kindertagesförderungsverordnung die Anleitungsstunden auf weitere Personenkreise ausgeweitet. Rückwirkend zum 1. Februar 2020 werden Personen berücksichtigt, die ein duales bzw. berufsintegrierendes Studium der Kindheitspädagogik absolvieren. Der Umfang der Anleitungsstunden für sie entspricht demjenigen, der bisher für Personen in der berufsbegleitenden Erzieherausbildung vorgesehen ist. Zudem werden für Personen aus verwandten Berufen, Personen zur Umsetzung einer bilingualen Konzeption, Personen zur Umsetzung einer anderen besonderen Konzeption und für sonstige geeignete Personen Anleitungsstunden im ersten Beschäftigungsjahr vorgesehen. Den Beschäftigten in Teilzeitausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher soll Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie Reflexion der Theorie- und Praxiserfahrungen in einem Volumen von zwei Wochenstunden für den gesamten Ausbildungszeitraum finanziert werden. Die Arbeitsverträge der Auszubildenden sollen im Jahr 2020 zunächst um eine Stunde, ab 2022 um jeweils zwei Stunden ausgeweitet werden. Dies ermöglicht es Studierenden in Teilzeit zugleich, ihren Lebensunterhalt besser bestreiten zu können und setzt somit ein wichtiges Signal für diese Form der Ausbildung. Vor- und Nachbereitungszeiten sind immanenter Bestandteil des pädagogisch-planerischen Handelns und führen unmittelbar zur Steigerung der Prozessqualität. Die Einzelheiten des Verfahrens sollen in Verwaltungsvorschriften geregelt werden können.   Für Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung waren zuvor keine Vor- und Nachbereitungsstunden vorgesehen. Gleiches gilt für Studierende der Kindheitspädagogik in einem dualen bzw. berufsintegrierenden Studium. Dies ist jedoch notwendig, um einen Anreiz für Personen zu schaffen, sich für die Teilzeitausbildung zu entscheiden. Im Haushaltsumsetzungsgesetz zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurden für Personen, die ein duales bzw. berufsintegrierendes Studium der Kindheitspädagogik absolvieren, ebenfalls Vor- und Nachbereitungsstunden vorgesehen. Seit dem 1. August 2020 stehen dafür eine Stunde pro Woche, ab dem 1. Februar 2022 zwei Stunden pro Woche zur Verfügung. Den Beschäftigten in Teilzeitausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher soll Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie Reflexion der Theorie- und Praxiserfahrungen in einem Volumen von zwei Wochenstunden für den gesamten Ausbildungszeitraum finanziert werden. Die Arbeitsverträge der Auszubildenden wurden im Jahr 2020 zunächst um eine Stunde und werden ab 2022 um jeweils zwei Stunden ausgeweitet. Dies ermöglicht es Studierenden in Teilzeit zugleich, ihren Lebensunterhalt besser bestreiten zu können und setzt somit ein wichtiges Signal für diese Form der Ausbildung. Vor- und Nachbereitungszeiten sind immanenter Bestandteil des pädagogisch-planerischen Handelns und führen unmittelbar zur Steigerung der Prozessqualität. Die weitere Erhöhung der Stunden für Vor- und Nachbereitung soll stufenweise erfolgen.   Es sind zurzeit zwei offene Anträge zur Verbesserung von Kita-Qualität und zum Kita-Ausbau im AK II und zwischen den familien- und jugendpolitischen Sprecherinnen der Koalition in Arbeit.
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