Antrag 109/I/2022 Kirchenaustritt

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für den/die Austretende/n nicht mehr mit Gebühren an das Land Berlin verbunden ist (derzeit 30 Euro). Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden. Hierfür soll das Berliner Kirchenaustrittsgesetz vom 30.1.1974, zuletzt geändert am 17.12.2014, entsprechend angepasst werden.

Außerdem soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Austrittsverfahren per Internet statt beim Amtsgericht bzw. Notar baldmöglichst umgesetzt werden, zumal dann die Verwaltungskosten entsprechend verringert würden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für den/die Austretende/n nicht mehr mit Gebühren an das Land Berlin verbunden ist (derzeit 30 Euro). Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden. Hierfür soll das Berliner Kirchenaustrittsgesetz vom 30.1.1974, zuletzt geändert am 17.12.2014, entsprechend angepasst werden.

Außerdem soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Austrittsverfahren per Internet statt beim Amtsgericht bzw. Notar baldmöglichst umgesetzt werden, zumal dann die Verwaltungskosten entsprechend verringert würden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Der erste Koalitionsvertrag der laufenden Legislatur sah vor: „Die Koalition ändert das Kirchenaustrittsgesetz, um Austritte im Online-Verfahren zu ermöglichen.“ Im zweiten mit der CDU verhandelten Koalitionsvertrag wurde eine Vereinbarung zum Kirchenaustritt nicht getroffen. Dennoch steht die Agh.-Fraktion der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren offen gegenüber. SPD-seitig wurde auch bemerkt, dass das Land Brandenburg auf die Erhebung der Gebühr verzichtet. Ein Meinungsbild zur Frage ist jedoch noch nicht abschließend erstellt. Die Beratung eines Antrags der Fraktion Die Linke zum Thema steht aus.

In Bezug auf die im Antrag adressierte Abschaffung der Gebühr bei Kirchenaustritt, ist das politische Anliegen noch in Bearbeitung.
Überweisungs-PDF: